Harbarth zu BVerfG-Entscheidung über Corona-Notbremse und Wahlpannen

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth (CDU) hat in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" erläutert, das die Grundsatz-Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen noch auf sich warten ließen, weil schwierige Rechtsfragen zu beantworten und Sachverständige aus verschiedensten Fachgebieten anzuhören seien. Die Pannen am Wahlsonntag in Berlin führen seiner Ansicht nach voraussichtlich nicht zur Ungültigerklärung der Wahl.

Entscheidung über Corona-Notbremse erst im November

Der 49-Jährige verwies darauf, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter zentrale Fragen zur sogenannten Bundes-Notbremse spätestens im November entscheiden wollen. "Wenn nach spätestens sieben Monaten in der Hauptsache entschieden wird, ist dies eine der schnellsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in einer derart komplexen Rechtssache." Eine weitere Beschleunigung wäre "nur möglich, wenn massive Abstriche an der Qualität vorgenommen würden", sagte Harbarth. "Dies wäre mit unserer Aufgabe nicht vereinbar." Die Notbremse mit verschärften Regeln musste seit 24.04.2021 bundeseinheitlich automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage die 100 überschritt. Seit Ende Juni ist die Bundes-Notbremse außer Kraft, sie kann aber grundsätzlich reaktiviert werden. Ihre Einführung hatte eine Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst.

Keine Ungültigerklärung der Wahl wegen Berliner Pannen am Wahlsonntag

Die Pannen am Wahlsonntag in Berlin gefährden nach Einschätzung Harbarths nicht zwangsläufig das Ergebnis der Bundestagswahl. Der Staat sei seinen Bürgern "zur Organisation und Durchführung einer möglichst störungs- und fehlerfreien Bundestagswahl verpflichtet". Dies schließe die Bereitstellung von Urnen und Wahlzetteln ein. Nicht jeder Mangel führe allerdings zur Ungültigerklärung der Wahl. Selbst wenn möglicherweise die gesetzmäßige Zusammensetzung des Bundestags berührt sein sollte, müsse eine Wahl nicht notwendig wiederholt werden, erläuterte Harbarth. "Grundsätzlich gilt: Das Interesse an der Bestandserhaltung einer gewählten Volksvertretung ist gegen die Auswirkungen des Wahlfehlers abzuwägen." In der Hauptstadt hatten Wählerinnen und Wähler am Sonntag teilweise noch weit nach 18.00 Uhr vor oder in den Wahllokalen darauf warten müssen, ihre Kreuze zu machen. Mancherorts fehlten Stimmzettel.

Redaktion beck-aktuell, 28. September 2021 (dpa).