Lehrstuhl für Öffentliches Recht in München
Papier studierte in seiner Heimatstadt Berlin Rechtswissenschaften und wurde dort 1970 mit einer Arbeit zum Thema "Forderungsverletzung im Öffentlichen Recht" promoviert. Nach dem Zweiten Staatsexamen im Jahr 1973 habilitierte er sich mit einer Schrift zum Thema: "Die finanzrechtlichen Gesetzesvorbehalte und das grundgesetzliche Demokratieprinzip: zugleich ein Beitrag zur Lehre von den Rechtsformen der Grundrechtseingriffe". 1974 nahm Papier einen Ruf der Universität Bielefeld an und lehrte dort bis 1991. 1992 folgte er einem Ruf der Ludwig-Maximilians-Universität nach München, wo er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie Öffentliches Sozialrecht innehatte.
Zahlreiche Neben- und Ehrenämter
Der ehemalige BVerfG-Präsident bekleidete zudem zahlreiche Neben- und Ehrenämter. So war er von 1977 bis 1987 Richter im Nebenamt am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster und von 1981 bis 1993 Studienleiter der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Ostwestfalen-Lippe. Darüber hinaus war er von 1994 bis 1998 Mitglied der Kommission der Bundesrepublik Deutschland zum Versorgungsruhens- und Entschädigungsrentengesetz sowie in der Zeit von 1996 bis 1998 Stellvertretender Vorsitzender der Ethik-Kommission der Bayerischen Landesärztekammer.
Wichtige Urteile während seiner BVerfG-Amtszeit
Am 27.02.1998 wurde Papier zum Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Ersten Senats des BVerfG gewählt und am 10.04.2002 zum Präsidenten des BVerfG ernannt. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Erbrecht und das Recht des geistigen Eigentums. In der Amtszeit von Papier verkündete der Erste Senat des BVerfG zahlreiche wichtige Urteile wie die Grundsatzentscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der akustischen Wohnraumüberwachung zu Strafverfolgungszwecken (BeckRS 2004, 21087 – Großer Lauschangriff), zur Nichtigkeit der Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz (BeckRS 2006, 21046) sowie zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des staatlichen Zugriffs auf informationstechnische Systeme (BeckRS 9998, 54200 – Online-Durchsuchungen). Auch die Entscheidungen zu den Grenzen der Bildberichterstattung über das Privatleben Prominenter (BeckRS 1999, 23390 und BeckRS 2008, 33387) und der Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen nach dem SGB II (BeckRS 2010, 46077 – Hartz IV-Gesetz) fielen in die Amtszeit von Papier.
Nach BVerfG-Zeit Tätigkeit als Hochschullehrer wieder aufgenommen
Nach seinem Ausscheiden am BVerfG kehrte Papier an die Ludwigs-Maximilians-Universität München zurück und nahm seine Tätigkeit als Hochschullehrer wieder auf. Zudem war er von 2010 bis 2015 Vorsitzender der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland, seit 2016 ist er Mitglied der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz.
Zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen
Papier hat zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen empfangen, unter anderem das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für die Verdienste um die Republik Österreich sowie das Großkreuz des Bundesverdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Die Universität Thessaloniki und die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer haben ihm die Ehrendoktorwürde verliehen.