Hamburg für Gleichstellung falscher Gesundheitszeugnisse mit Urkundenfälschung
In einem Antrag für die Justizministerkonferenz im Juni soll der Bund deshalb auffordert werden, die Regelungen zu überprüfen "und diese Unwucht zu beseitigen", sagte Gallina. "Ziel muss es sein, falsche Gesundheitszeugnisse und Urkundenfälschung gleichzustellen und die Regelungen auf Reformbedarf zu überprüfen." Vor dem Hintergrund des Wegfalls von Corona-Einschränkungen für vollständig Geimpfte werden im Internet gefälschte Impfpässe zum Kauf angeboten. Da es sich um ein falsches Gesundheitszeugnis handelt, sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von maximal einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Besonders schwere Fälle, etwa banden- oder gewerbsmäßige Begehung, sind nicht vorgesehen. Auch der Versuch bleibt straflos. Anders sieht es bei der Urkundenfälschung aus, die in besonders schwerem Fall mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Corona-Testbescheinigungen nach derzeitiger Rechtslage nur zum Teil Urkunde
Auch an der unterschiedlichen Einstufung der verschiedenen Corona-Testbescheinigungen zeige sich die Unsinnigkeit der geltenden Rechtslage, kritisiert die Hamburger Behörde. So stellten etwa die für Friseurbesuche und Veranstaltungen einsetzbaren betrieblichen Corona-Testbescheinigungen und ein Großteil der Schnelltests keine Gesundheitszeugnisse dar, da sie nicht von Ärzten ausgestellt werden. Eine Fälschung wäre somit Urkundenfälschung. Die Fälschung von PCR-Tests und Impfbescheinigungen, die mehr Sicherheit bieten und einer Behörde vorgelegt werden sollen, dagegen nicht.