Unterbringung diverser Häftlinge bislang nicht geregelt
Im Vollzug werden bisher Trennungsgrundsätze berücksichtigt, die ausschließlich die Personenstände "weiblich" und "männlich" zulassen. Weibliche und männliche Gefangene werden getrennt voneinander untergebracht. Der geschlossene Frauenstrafvollzug und die Untersuchungshaft für Frauen finden in der Teilanstalt für Frauen in der JVA Billwerder statt. Für Gefangene mit dem Geschlechtseintrag "divers" oder "ohne Angabe" ist der Unterbringungsort bislang nicht geregelt.
Geschlechtervielfalt soll stärker berücksichtigt werden
Das betrifft auch Personen im Transitionsprozess. Mit den Änderungen soll klargestellt werden, dass neben der ausschließlichen Zuweisung zum weiblichen oder männlichen Geschlecht weitere Geschlechtszuordnungen existieren. Trans- und intergeschlechtliche Personen oder Personen mit keinem oder dem Personenstandseintrag "divers" sollen künftig auf ihren Wunsch hin einfacher in der Anstalt des jeweils anderen Geschlechts untergebracht werden können.
Verlässliche Rechtsgrundlage auch für körperliche Durchsuchungen
Das neue Gesetz regelt unter anderem auch die Frage nach dem Umgang bei körperlichen Durchsuchungen. Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Gefangene können dann im Regelfall wählen, ob eine Durchsuchung von einem Mann oder einer Frau durchgeführt werden soll. Die Neuregelung schafft eine verlässliche Rechtsgrundlage, die sowohl Sicherheits- als auch Fürsorgegesichtspunkte berücksichtigt und eine individuelle und angemessene Lösung im Einzelfall ermöglicht.