Bei der Berechnung der Grundsteuer wird Hamburg künftig einen eigenen Weg gehen. Im Gegensatz zum Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sollen sowohl Fläche als auch Lage eines Grundstücks berücksichtigt werden. Ziel sei, Verwerfungen am Wohnungsmarkt zu vermeiden, der Verdrängung angestammter Bewohner entgegenzuwirken und eine Mehrbelastung der Steuerzahler zu vermeiden, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).
Grundstücks- und Gebäudefläche sowie Lage bewertungsrelevant
Seinen Plänen zufolge soll unabhängig von der Nutzung die Grundstücksfläche mit 0,02 Euro und die Gebäudefläche mit 0,40 Euro je Quadratmeter bewertet werden. Wohnanlagen sollen steuerlich begünstigt werden. Zur Berechnung der Lage orientiere man sich am Hamburger Mietspiegel, der die Grundstücke in "normale" und "gute" Wohnlagen einteilt.
Mit "Grundsteuer C“ gegen Grundstücksspekulationen
Spekulation mit leeren Grundstücken soll mit der "Grundsteuer C“ verhindert werden: Für brachliegende Grundstücke, für die eine Baugenehmigung vorliegt, soll ein höherer Hebesatz berechnet werden. "Jeder hat jetzt fünf Jahre Zeit, sich einen Bebauungsplan für sein Grundstück zu überlegen“, sagte Dressel.
Bisherige Grundsteuerregelung verfassungswidrig
2018 wurde die bisherige Regelung der Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Ab 2025 muss die Berechnung auf neuer Grundlage erfolgen. Im Bundesmodell ermöglicht es eine Öffnungsklausel den Ländern, eigene Wege bei der Grundsteuer zu gehen. Neben Hamburg hatten dies bereits Bayern und Hessen angekündigt.
Redaktion beck-aktuell, 2. September 2020 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig, BeckRS 2018, 4904
Eichholz, Novellierung der Grundsteuer, DStR 2020, 1158
Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage, WPg 2020, 346
Schmidt, Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer als Flächensteuer, DStR 2020, 249
Kirchhof, Die grundgesetzlichen Grenzen der Grundsteuerreform, DStR 2018, 2661
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Baden-Württemberg beschreitet eigenen Weg bei Grundsteuer, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.07.2020, becklink 2017038
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