Überzahlung durch Fehler des Besoldungsamtes
Der Richter hielt der 62-Jährigen zugute, dass sie das Doppelte des ihr zustehenden Geldes durch einen Abrechnungsfehler des Besoldungsamts bekommen hatte. Sie habe nicht aktiv betrogen. Aber als Beamtin habe sie gegen die Treuepflicht gegenüber dem Dienstherren verstoßen, indem sie nicht auf die zu hohen Zahlungen hinwies. Das Landesamt hatte übersehen, dass die rückenkranke Frau beim Finanzamt Dortmund-Ost und nach einer längeren Pause in Paderborn nur halbtags arbeitete.
Disziplinarverfahren läuft
Das Disziplinarverfahren gegen die Beamtin dauert an. Das Land hat sie auf Rückzahlung der zu viel kassierten Bezüge verklagt.