Förde Sparkasse muss vereinnahmte Gebühren bei Immobiliendarlehen zurückzahlen

Die Kieler Förde Sparkasse hat sogenannte Kontoführungspreise bei Immobiliendarlehen zu Unrecht von ihren Kunden eingezogen. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden, wie die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte PartG mbB am 06.10.2020 mitteilt. Den von ihr vertretenen Klägern müsse die beklagte Sparkasse nun die zu Unrecht vereinnahmten Gebühren zurückzahlen.

Hahn Rechtsanwälte: Kieler Förde Sparkasse droht Klagewelle

Nach Einschätzung der Hahn Rechtsanwälte droht der Kieler Förde Sparkasse damit nun erneut eine Klagewelle. Von dem aktuellen Urteil des OLG Schleswig betroffen seien jedenfalls alle Kunden, die diese Gebühren zwischen 2017 und 2020 an die Sparkasse gezahlt hätten. "Nach unserer Rechtsauffassung können jedoch auch die vor 2017 eingezogenen Kontoführungspreise noch zurückgefordert werden", erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von Hahn Rechtsanwälte. Das letzte Wort habe hier allerdings der Bundesgerichtshof.

OLG Schleswig, Urteil vom 17.09.2020 - 5 U 8/20

Redaktion beck-aktuell, 6. Oktober 2020.