Haftstrafen nach Gruppenvergewaltigung in Freiburg

Nach 43 Verhandlungstagen sind im Freiburger Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau mehrere Angeklagte zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Bei einer Mehrheit der Männer stellte das Landgericht Freiburg am 23.07.2020 den Tatbestand der Vergewaltigung fest – fünf Angeklagte erhielten eine Haftstrafe und zwei eine Jugendstrafe. Andere beteiligte junge Männer sind wegen unterlassener Hilfe verurteilt worden.

Fünf Jahre und sechs Monate für Haupttäter

Angeklagt waren elf Männer, die zur Tatzeit zwischen 18 und 30 Jahre alt waren – bis auf einen alles Flüchtlinge. Darunter acht Syrer, zwei aus dem Irak und aus Algerien stammende Männer sowie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund. Der Haupttäter ist zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er hatte die Frau in das Gebüsch in der Nähe einer Disco im Oktober 2018 gelockt und missbraucht. Später habe er den anderen Tätern berichtet, dass da ein Mädchen sei und so laut dem Richter das weitere Geschehen ins Rollen gebracht. Vor Gericht hatte der Haupttäter behauptet, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. "Das ist in so einem Fall eine Standardeinlassung, die nicht originell ist", wie der Richter bei der Urteilsverkündung sagte. Auch andere Täter hätten diese Schutzbehauptung geäußert.

Opfer stand unter Drogeneinfluss

Die Täter hätten in Kauf genommen, dass die 18-Jährige zur Bildung eines entgegenstehenden Willens nicht in der Lage gewesen sei. Sie habe aufgrund von Ecstasy, Alkohol und Koffein nur noch einzelne und unzusammenhängende Erinnerungen an die Taten. "Sie hat es als Erinnerungsinseln beschrieben." Zweieinhalb Stunden soll es gedauert haben, bis die Männer von ihrem Opfer abließen. Als die 18-Jährige vor der Disco zu sich kam, soll ihr einer der Mittäter geholfen haben. Die Polizei fand damals von mehreren Angeklagten DNA-Spuren an der Frau.

Verteidiger hatten überwiegend Freisprüche gefordert

Der Prozess lief seit Juni 2019. Gut ein Jahr später gibt es nun Klarheit in dem aufsehenerregenden Verfahren. Die Anklage der Staatsanwaltschaft hatte bei acht Beschuldigten auf Freiheitsstrafen sowie auf Jugendstrafen plädiert. Die Verteidiger hatten überwiegend Freisprüche für ihre Mandanten gefordert.

LG Freiburg, Urteil vom 23.07.2020

Redaktion beck-aktuell, 23. Juli 2020 (dpa).