Haftstrafen für zwei IS-Mitglieder rechtskräftig

Das OLG Celle hatte im Sommer 2023 zwei Männer unter anderem wegen Propaganda für die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der BGH hat die Revisionen der beiden Männer verworfen. Damit ist die OLG-Entscheidung rechtskräftig.

Der 63-jährige, aus Pakistan stammende ältere Angeklagte, war bereits 2009 zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er für die Terrororganisation Al Qaida tätig war. Nach seiner Haftentlassung wandte sich der Mann dem "Islamischen Staat" zu. Zu zwei Gelegenheiten reiste er aus Deutschland aus, um sich dem IS in seinen Herrschaftsgebieten anzuschließen und an terroristischen Kampfhandlungen teilzunehmen, was ihm allerdings jeweils nicht gelang. Nach seiner Rückkehr von Pakistan arbeitete der Mann, der seit 1992 deutscher Staatsbürger ist, von Deutschland aus weiter für den IS. Er übersetzte unter anderem in großem Umfang Meldungen der IS- Nachrichtenagentur AMAQ sowie Propaganda-Texte des IS aus dem Arabischen ins Deutsche. Zudem gründete er in Absprache mit einem "Emir" im März 2022 eine eigene IS-Medienstelle.

Der jüngere aus Syrien stammende zweite Angeklagte war ebenfalls vorbestraft. Er war 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen, hatte sich radikalisiert und über das Internet IS-Propaganda verbreitet, weshalb ihn das OLG Koblenz im Dezember 2018 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Werbens um Mitglieder und Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland verurteilt hatte. Nach seiner Haftentlassung gab er sich gegenüber seinem Bewährungshelfer und Mitarbeitern eines Gewaltpräventionsprogramms angepasst und gemäßigt. Tatsächlich hing auch er weiterhin jihadistischen Überzeugungen und dem IS an und gliederte sich - ebenfalls von Deutschland aus - in den IS ein. So koordinierte er die Medienarbeit der Vereinigung im deutschsprachigen Raum und half dem Älteren sowie weiteren IS-Getreuen bei ihren Aufgaben und Übersetzungen, vermittelte verschiedenen Interessenten aus Deutschland und der Schweiz Leumundszeugnisse, die zum Übertritt zum IS in Syrien berechtigten und schlichtete in offizieller Funktion Streit innerhalb der Organisation.

Das OLG Celle verurteilte den Deutsch-Pakistani wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren. Der Bundesgerichtshof hat in Fortsetzung seiner ständigen Rechtsprechung die Würdigung des OLG bestätigt, dass solche Ausreisen als Vorbereitung schwerer staatsgefährdenden Gewalttaten gemäß § 89a Abs. 1 und Abs. 2a StGB anzusehen sind. Auch gegen die Verurteilung des jüngeren Angeklagten wegen seiner IS-Mitgliedschaft zu vier Jahren Freiheitsstrafe hatte der BGH keine Bedenken (Beschluss vom 06.03.2024 – 3 StR 488/23). 

BGH, Beschluss vom 06.03.2024 - 3 StR 488/23

Redaktion beck-aktuell, gk, 27. März 2024.