Haftentschädigung für Justizopfer: DAV fordert mindestens 100 Euro pro Tag

Am 04.12.2019 diskutiert der Rechtsausschuss des Bundesrats, ob die Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte auf 50 Euro angehoben werden soll. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt den Vorstoß, fordert aber, dass Justizopfer mindestens 100 Euro je Hafttag erhalten. Obwohl der Wert von Freiheit sich materiell nicht quantifizieren lasse, müsse der Staat versuchen, den Verlust zumindest symbolisch aufzuwiegen, so der DAV.

DAV fordert unrechtmäßige Haft mit 100 Euro pro Tag zu entschädigen

“Wir sind der Auffassung, dass die Initiative der Länder nicht ausreicht“, erklärte die Präsidentin des DAV, Edith Kindermann. Der DAV bekräftigte deshalb seine Forderung, die immaterielle Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte auf einen Betrag von mindestens 100 Euro pro Hafttag anzuheben.

Selbst zivilrechtliche Entschädigung deutlich über derzeitiger Entschädigungshöhe

Die derzeitige Entschädigungshöhe von 25 Euro sei deutlich niedriger als jene in anderen Ländern und bilde im europäischen Vergleich das Schlusslicht. Für Freiheitsverluste, an denen der Staat nicht schuld war, hätten Betroffene auch in Deutschland in der Vergangenheit deutlich mehr als die im Antrag geforderten 50 Euro erhalten. In einem Fall wurde sei sogar eine zivilrechtliche Entschädigung von 92 Euro pro Tag gezahlt worden – und das trotz Mitverschulden des Inhaftierten.

Fiskalische Belastung nicht erheblich

Der Staat dürfe in der Entschädigungshöhe nicht hinter dem zurückstehen, was Privatpersonen an Wiedergutmachung zuzumuten sei, so Kindermann weiter. Die fiskalische Belastung des Haushalts beziehungsweise des Steuerzahlers bliebe zudem auch bei angemessener Gestaltung des Haftentschädigungsrechts gegenüber anderen sozialen Ausgaben eine vernachlässigbare Größe.

Redaktion beck-aktuell, 3. Dezember 2019.