DAV fordert unrechtmäßige Haft mit 100 Euro pro Tag zu entschädigen
“Wir sind der Auffassung, dass die Initiative der Länder nicht ausreicht“, erklärte die Präsidentin des DAV, Edith Kindermann. Der DAV bekräftigte deshalb seine Forderung, die immaterielle Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte auf einen Betrag von mindestens 100 Euro pro Hafttag anzuheben.
Selbst zivilrechtliche Entschädigung deutlich über derzeitiger Entschädigungshöhe
Die derzeitige Entschädigungshöhe von 25 Euro sei deutlich niedriger als jene in anderen Ländern und bilde im europäischen Vergleich das Schlusslicht. Für Freiheitsverluste, an denen der Staat nicht schuld war, hätten Betroffene auch in Deutschland in der Vergangenheit deutlich mehr als die im Antrag geforderten 50 Euro erhalten. In einem Fall wurde sei sogar eine zivilrechtliche Entschädigung von 92 Euro pro Tag gezahlt worden – und das trotz Mitverschulden des Inhaftierten.
Fiskalische Belastung nicht erheblich
Der Staat dürfe in der Entschädigungshöhe nicht hinter dem zurückstehen, was Privatpersonen an Wiedergutmachung zuzumuten sei, so Kindermann weiter. Die fiskalische Belastung des Haushalts beziehungsweise des Steuerzahlers bliebe zudem auch bei angemessener Gestaltung des Haftentschädigungsrechts gegenüber anderen sozialen Ausgaben eine vernachlässigbare Größe.