Nach Haftbefehls-Antrag gegen Netanjahu: Israels Generalstaatsanwältin reagiert

Nachdem der IStGH-Chefermittler am Montag Haftbefehle gegen Hamas-Führer wie auch gegen Israels Ministerpräsidenten Netanjahu beantragt hatte, hat sich nun Israels Generalstaatsanwältin zu Wort gemeldet.

Israels Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara sieht keine Grundlage für einen Haftbefehl gegen israelische Regierungspolitiker. Das teilte die Staatsanwältin am Mittwoch in einer Stellungnahme mit. Der Chefankläger des IStGH, Karim Ahmad Khan, hatte am Montag Haftbefehle gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant beim Gericht beantragt. Er begründete den Antrag mit mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg. Auch für die Führungsriege der islamistischen Hamas stellte er Anträge.

Weder die USA noch Israel erkennen den Strafgerichtshof an, die palästinensischen Gebiete aber sind seit 2015 Vertragsstaat. Daher darf Khan ermitteln. Ob die Haftbefehle tatsächlich erlassen werden, müssen nun die Richter am IStGH entscheiden. Wenn sie die Tatvorwürfe als bestätigt ansehen, kann das Hauptverfahren gegen die Beschuldigten eingeleitet werden.

Israelische Politiker reagierten empört auf den Khans Antrag. Die Generalstaatsanwältin betonte nun, der Gerichtshof habe keinerlei Zuständigkeit, um eine Untersuchung in Angelegenheiten von Staatsvertretern durchzuführen. Israel und seine Sicherheitskräfte seien den Regeln des Völkerrechts verpflichtet.

Ein Haftbefehl könnte die Bewegungsfreiheit der israelischen Politiker stark einschränken. Grundsätzlich wären nämlich alle Vertragsstaaten verpflichtet, eine gesuchte Person zu ergreifen und dem Gericht auszuliefern, sollte sie das jeweilige Herrschaftsgebiet betreten.

Redaktion beck-aktuell, dd, 22. Mai 2024 (ergänzt durch Material der dpa).