Staat muss Meinungsfreiheit schützen
Das Netz sei keine abgeschottete Welt mit Sonderregeln, sondern Teil unserer Wirklichkeit, sagte Habeck. "Was dort gesagt und geschrieben wird, prägt Denken, Handeln und Realität." Aus Worten würden Taten, das habe etwa der Mordfall Walter Lübcke gezeigt. Dass Menschen frei ihre Meinung sagen könnten, sei Kernbestand der Demokratie, Meinungsfreiheit müsse von staatlicher Seite "aktiv gewährleistet" werden. "Dazu gehört eben auch: Niemand muss sich aufs Übelste beschimpfen lassen, nur weil er oder sie sich öffentlich zu Wort meldet", sagte Habeck. Beschimpfungen als "abartig" oder "pervers" seien unakzeptabel.
Teilerfolg für Künast
Habeck sagte, es sei deshalb "äußerst wichtig, dass Renate Künast und viele andere sich juristisch wehren, wenn die Justiz solche Äußerungen als akzeptabel einstuft." Künast hatte zuvor einen Teilerfolg errungen. Der Kurznachrichtendienst Twitter darf demnach Auskunft über einen Nutzer geben, der der Politikerin in einem Tweet ein unwahres Zitat zugeschrieben hatte. Für vier weitere Tweets bekam sie aber kein Recht auf Auskunft zugesprochen.