Habeck verkündet weiteres Paket zum Energiesparen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat ein weiteres Paket zur Energiesicherung angekündigt. Dazu gehören schärfere Vorgaben zur Befüllung der Gasspeicher und eine Aktivierung der Braunkohlereserve, wie Habeck am Donnerstag in Berlin sagte. Weiter geht es um Einsparmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden und einen verbindlichen "Heizungscheck". Vorgesehen sind auch Maßnahmen, um in Wohnungen beim Heizen Gas zu sparen.

Aktivierung der Braunkohlreserve

Hintergrund ist, dass Russland zwar wieder Gas über die Pipeline Nord Stream 1 liefert, aber viel weniger als möglich. Habeck sagte, Russland sei ein "unsicherer Kantonist" bei der Energieversorgung. Die Füllstände der Speicher sollen laut Habeck am 01.09.2022 zu 75%  gefüllt sein, zum 01.10.2022 statt wie bisher zu 80% dann zu 85% und zum 01.11.2022 statt wie bisher zu 90% zu 95%. Zum 01.10.2022 soll außerdem die Braunkohlreserve aktiviert werden. Bisher ist dies bereits bei der Reserve bei Steinkohlekraftwerken der Fall. Habeck sprach auch von einer Gaseinsparverordnung, um wenn möglich Gas aus dem Markt herauszunehmen. Zusammen mit dem Verkehrsministerium solle es zudem eine Verordnung geben, die Kohle und Öl im Schienenverkehr den Vorzug gebe.

Kein Heizen mehr von Fluren, Hallen, Foyers

Weiter teilte das Ministerium mit, es sei sinnvoll, Räume, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält, etwa Flure, große Hallen, Foyers oder Technikräume, nicht mehr zu heizen – außer, es gebe dafür sicherheitstechnische Anforderungen. Für öffentliche Einrichtungen und Bürogebäude solle das in Verordnungen geregelt werden. Zudem solle mit den Sozialpartnern über weitere Einsparmöglichkeiten im Arbeits- und Betriebsbereich geredet werden.

Aussetzen der Pflicht zu Mindesttemperatur in Mieträumen

Auch in Wohngebäuden soll mehr Energie gespart werden. Mieterinnen und Mieter sollen mehr Spielraum bekommen, Energie einzusparen. Derzeit gebe es teils vertragliche Verpflichtungen, eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen aufrechtzuerhalten, so das Ministerium. "Das heißt, wenn diese Mieterinnen und Mieter weniger heizen wollen, verstoßen sie gegen ihre Mietverträge. Deshalb sollen diese vertraglichen Verpflichtungen – in enger Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung – vorübergehend ausgesetzt werden, sodass Mieterinnen und Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, dies auch tun dürfen."

Redaktion beck-aktuell, 21. Juli 2022 (dpa).

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