Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
Das Haager Übereinkommen regelt die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aus weiteren Vertragsstaaten außerhalb der Europäischen Union. Es legt die Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung und ihre Grenzen in Gestalt einheitlich geregelter Anerkennungshindernisse fest. Zur Durchführung des Übereinkommens sollen in erster Linie Vorschriften des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes genutzt werden, heißt es in dem Entwurf (BT-Drs. 20/2164). Denn dieses Gesetz enthalte bereits Durch- und Ausführungsvorschriften für vergleichbare Rechtsinstrumente. Daneben sieht der Entwurf maßvolle Änderungen des autonomen Vollstreckbarerklärungsverfahren für ausländische Urteile in § 722 ZPO vor.
Frist zu Anwendbarkeit der Regelung zum zertifizierten Verwalter wird verlängert
Im BGB wird auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine in einem früheren Gesetzgebungsverfahren vergessene Folgeänderung nachgeholt und eine Klarstellung eingefügt. Im Wohnungseigentumsgesetz soll die Frist zur Anwendbarkeit der Regelung zum zertifizierten Verwalter um ein Jahr bis zum 01.12.2023 verlängert werden. Die Union hatte sich im Ausschuss gegen diese Änderung positioniert. Im Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens sind laut Antrag Änderungen infolge der Verschiebung des Inkrafttretens einer Regelung zur Vereidigung von Gerichtsdolmetschern im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehen. Die abschließende Beratung des Entwurfs im Bundestag ist am Donnerstag vorgesehen.