Gutachten: Werkvertragsverbot nur für Schlachthöfe ist rechtskonform

Ein auf die Fleischindustrie begrenztes Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit ist nach einem Gutachten für das Düsseldorfer Gesundheitsministerium zulässig. Der Gesetzgeber dürfe in Schlachthöfen ein Direktanstellungsgebot aussprechen, um drohende schwere Schäden für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer abzuwenden. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Schlachthofbetreiber und der Werkvertragsunternehmen sei gerechtfertigt, stellte Rechtswissenschaftler Olaf Deinert von der Universität Göttingen fest.

Arbeitsminister Laumann sieht sich bestätigt

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte nach dem massenhaften Corona-Ausbruch beim Branchen-Riesen Tönnies bereits mehrfach darauf gedrungen, Werkverträge in der Fleischindustrie zu verbieten. Gegner hätten oft betont, dass ein solches Verbot rechtlich nicht möglich sei. Daher habe er die Frage wissenschaftlich prüfen lassen. "Das nun vorliegende Gutachten kommt klar zu dem Schluss: Ein solches Verbot ist rechtlich möglich“, unterstrich der CDU-Politiker.

Verbot verfassungs- und europarechtskonform

"Die festgestellten Missstände beim Einsatz von Werkverträgen in der Fleischindustrie rechtfertigen ein sektorales Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit", sagte Laumann. Dies sei sowohl verfassungs- als auch europarechtskonform. "Damit stehen einem Direkteinstellungsgebot keine rechtlichen Hinderungsgründe mehr im Weg."

Redaktion beck-aktuell, 22. Juli 2020 (dpa).