Gutachten: Soli-Pläne bergen "hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit"

Ein Gutachten des Bundestags nährt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossenen weitgehenden Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Nach einem Bericht der "Augsburger Allgemeinen" (Ausgabe vom 30.08.2019) warnt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags davor, dass jede Erhebung des Solidaritätszuschlags über 2019 hinaus - sei es auch nur von höheren Einkommensgruppen und Unternehmen - ein "hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit" in sich berge.

CSU-Finanzpolitiker fordert Umdenken

"Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes muss endlich zu einem Umdenken bei der Soli-Abschaffung führen", sagte der CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach der "Augsburger Allgemeinen". Der Obmann der Unionsfraktion im Finanzausschuss hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Er mahnte: "Wir dürfen nicht einen Weg weiterverfolgen, von dem die Juristen des Bundestages sagen, dass er ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit in sich birgt."

Wissenschaftlicher Dienst rechnet mit Anrufung des BVerfG

Der Wissenschaftliche Dienst erwartet, dass der Soli-Streit bis vor das Bundesverfassungsgericht kommt: "Ob der Solidaritätszuschlag auch nach 2019 noch als verfassungsmäßig eingestuft werden kann, ist eine umstrittene Frage, die letztlich nur das BVerfG in seiner Zuständigkeit beantworten kann." Die Experten schreiben weiter: "An der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags über das Ende 2019 hinaus bestehen nach Auswertung von Literatur und Rechtsprechung aber jedenfalls erhebliche Bedenken."

Soli-Abschaffung für 90% der Steuerzahler

Nach dem Kabinettsbeschluss soll der Soli ab 2021 für 90% der heutigen Zahler entfallen. Weitere 6,5% sollen ihn dann nur noch teilweise zahlen. Die Union möchte den Soli auf Dauer ganz streichen.

Redaktion beck-aktuell, 30. August 2019 (dpa).

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