Gutachten: Rüstungsbeschaffung für Bundeswehr soll einfacher werden

Ein Beratergremium beim Bundeswirtschaftsministerium rät zu deutlichen Vereinfachungen beim Kauf von Ausrüstung und Waffen für die Bundeswehr. Das Beschaffungsverfahren werde "durch verschiedene kontraproduktive Regelungen verzögert", stellte der Wissenschaftliche Beirat des von Robert Habeck (Grüne) geführten Ressorts heute in Berlin fest. Die Experten empfehlen eine klare Trennung der Aufgaben von Regierung und Parlament.

Die anstehende Modernisierung der Bundeswehr sollte nach Ansicht der Experten genutzt werden, um mit Erleichterungen im Vergabeverfahren zu experimentieren. Der Bundeswehr steht ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Trotzdem komme die Beschaffung dringend benötigter Waffensysteme nur langsam voran, so eine weitere Feststellung des Gremiums.

Beschleunigungspotenzial sehen die Wissenschaftler in vielen Bereichen. So sehe das Ausführungsgesetz für das Sondervermögen vor, dass militärische Beschaffungsverträge über mehr als 25 Millionen Euro durch den Haushaltsausschuss nachträglich genehmigt werden müssen. Diese "Parlamentsschleife" widerspreche der Gewaltenteilung, lade zu Nachverhandlungen ein und schwäche die Verhandlungsposition der Bundeswehr. Christoph Engel (Max-Planck-Institut Bonn), federführendes Mitglied der Arbeitsgruppe, hält die jährliche Haushaltszuweisung hier für ausreichend.

Richtige Richtung, aber noch nicht ausreichend

Das Bundeswehrbeschaffungsgesetz enthalte einige sinnvolle Erleichterungen, gehe aber nicht weit genug, stellten die Wissenschaftler weiter fest. Der Beirat schlägt vor, den Instanzenweg bei Nachprüfungsverfahren zu kürzen, das Mittelstandsgebot zu lockern, und die Möglichkeit von Anreizverträgen für die Industrie zu erweitern.

Schließlich sollten die Erleichterungen im Beschaffungswesen nicht auf Güter mit rein militärischer Nutzung beschränkt sein, sondern auf den gesamten Bedarf der Bundeswehr ausgedehnt werden.

Redaktion beck-aktuell, 25. Juli 2023 (dpa).