Justiz in der Kritik: Im vergangenen Jahr wurde im Saarland der Polizist Simon B. von einem jungen Mann getötet, der einem Polizeianwärter die Waffe entrissen hatte und mehrere Schüsse auf B. abgab. Die Tat löste allenthalben großes Entsetzen aus. Die Jugendkammer des LG Saarbrücken verurteilte den jungen Mann jedoch nur wegen besonders schweren Raubes, nicht aber wegen der Tötung des Polizisten. Bei dieser Tat sei der Mann wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig gewesen. Das kam in der Öffentlichkeit gar nicht gut an: In Boulevard-Blättern war von einem "Skandal-Urteil" die Rede, es soll Drohungen gegen die Richterinnen und Richter gegeben haben. Der Saarländische Richterbund sah sich deshalb zu einem Statement veranlasst, das auch die öffentliche Reaktion kritisierte – in ungewohnt deutlichen Worten. Maximilian Amos hat mit dem Richter Marc Petit darüber gesprochen, wie die Justiz mit solchen Shitstorms umgehen sollte – und wie man sie vielleicht verhindern kann.
Digitales Gewaltschutzgesetz: Die Debatte um den Kampf gegen digitale Gewalt ist in vollem Gange. Das dazu geplante Gesetz von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist nicht unumstritten: Der DAV hat sich eingeschaltet und Teile des Vorhabens kritisiert. Vor allem mögliche Strafen für das ungewollte Fotografieren anderer Menschen werfen Fragen auf. Ist das Gesetz sogar eine Bedrohung für die Kunstfreiheit?
Bundeswehr: Schrödingers Meldepflicht – gibt es sie nun oder doch nicht? Erst gab es Wirbel um eine mögliche Konsequenz aus dem neuen Wehrpflichtgesetz: Diskutiert wurde, ob Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte gegenüber der Bundeswehr anzeigen müssten. Nein, stellte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) jetzt klar. Noch diese Woche soll eine entsprechende Ausnahmeregelung kommen. Ein Kommunikationsdesaster ist die Angelegenheit allemal – und vom Tisch ist die Meldepflicht zumindest nicht ganz.
Neue BGH-Präsidentin: Deutschlands höchstes Zivil- und Strafgericht bekommt eine neue Führung - und die FAZ meint zu wissen, um wen es sich handelt. Laut der Zeitung soll die derzeitige Präsidentin des OLG Bamberg Karin Angerer ausgewählt worden sein. Alles gut, könnte man meinen. Aber Ärger gibt es dann doch, denn der BGH und auch einige Mitglieder im Richterwahlausschuss fühlen sich wohl überrumpelt. Was ist da wieder los?
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