Guhling seit fast 10 Jahren BGH-Richter
Guhling ist seit August 2013 BGH-Richter. Seither ist er Mitglied des im Wesentlichen für das Familienrecht, das Betreuungsrecht und das gewerbliche Mietrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Ab Juni 2020 war er der stellvertretende Vorsitzende dieses Senats. Zudem gehörte er seit September 2014 dem Dienstgericht des Bundes als Vertreter der ständigen Beisitzer an. Seit Mitte Juli 2018 ist er Mitglied des Präsidialrats des Bundesgerichtshofs.
Schoppmeyer seit etwa 8 Jahren BGH-Richter
Schoppmeyer ist seit Mitte November 2014 BGH-Richter. Zunächst war er bis Ende September 2015 Mitglied des IV. Zivilsenats, dem insbesondere das Versicherungsvertragsrecht und das Erbrecht zugewiesen sind. Seit Oktober 2015 ist er Mitglied des im Wesentlichen für das Insolvenzrecht, Teile des Zwangsvollstreckungs- und Zwangsverwaltungsrechts sowie das anwaltliche Haftungsrecht zuständigen IX. Zivilsenats. Seit Juli 2020 war er der stellvertretende Vorsitzende dieses Senats. Von 2019 bis 2021 war Schoppmeyer zudem Mitglied des BGH-Kartellsenats und von September 2019 bis März 2021 zudem Mitglied des XIII. Zivilsenats, der im Wesentlichen für das Vergaberecht und Streitigkeiten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie für Rechtsbeschwerden nach § 70 FamFG in Freiheitsentziehungssachen zuständig ist. Seit Januar 2021 ist er zudem Mitglied des BGH-Präsidiums und seit Mitte Juli 2022 Mitglied des BGH-Präsidialrats.