Gütliche Einigung zwischen Justizopfer Mollath und Freistaat Bayern

Das Justizopfer Gustl Mollath und der Freistaat Bayern haben sich im Streit um eine Entschädigung für die unberechtigte Unterbringung in der Psychiatrie gütlich geeinigt. Der Freistaat zahlt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen weiteren Betrag in Höhe von 600.000 Euro. Dies teilte das Landgericht München I am 12.22.2019 mit. Damit seien alle Ansprüche abgegolten und der Rechtsstreit beendet.

Mollath über sieben Jahre zu Unrecht psychiatrisch untergebracht

Mollath ist das wohl bekannteste Justizopfer Deutschlands. Er war 2006 nach einem Prozess wegen angeblicher Gewalt gegen seine Ehefrau in die Psychiatrie eingewiesen worden - zu Unrecht, wie sich Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren herausstellte. 2747 Tage - mehr als sieben Jahre - hatte er in der Psychiatrie verbracht.

Justizopfer verlangte Entschädigung in Millionenhöhe

Vor Gericht verklagte Mollath daraufhin den Freistaat in einem Amtshaftungsverfahren und forderte 1,8 Millionen Euro. In der Summe enthalten sind zum Beispiel 800.000 Euro Schmerzensgeld, 288.000 Euro Verdienstausfall und 90.000 Euro Anwaltskosten. Nach Ansicht des Freistaates hingegen stehen ihm gesetzlich 25 Euro pro Tag als Entschädigung zu, das wären 68.675 Euro.

Vergleich beendet Rechtsstreit

Das Gericht hatte im Juni vorgeschlagen, dass die Ansprüche des Klägers gegen Zahlung von weiteren 600.000 Euro abgegolten sein sollten, zusätzlich zu den bereits bezahlten 70.000 Euro. Dem stimmte damals zwar das Justizministerium, nicht aber die Klägerseite zu. Für eine Stellungnahme zur aktuellen Einigung war Mollaths Anwalt zunächst nicht zu erreichen.

Redaktion beck-aktuell, 12. November 2019 (dpa).