Güstrower Terrorverdächtige in Abschiebehaft genommen

Zwei bosnische Terrorverdächtige aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern sind in Abschiebehaft genommen worden. Das Güstrower Amtsgericht habe am 09.08.2017 einem entsprechenden Antrag des Innenministeriums stattgegeben, erklärte ein Gerichtssprecher nach der Anhörung der Betroffenen. Sollten die Brüder abgeschoben werden, wäre es dem Innenministerium zufolge der erste Fall in Mecklenburg-Vorpommern, in dem der § 58a Aufenthaltsgesetzes angewendet wird.

Vorwurf: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Den beiden 26-jährigen Brüdern wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen, die Behörden führen sie als islamistische Gefährder. Ende Juli waren sie in Güstrow zusammen mit einem dritten Verdächtigen, einem Deutschen, in einer großangelegten Aktion von Bundesanwaltschaft, Bundes- und Landeskriminalamt (LKA) kurzzeitig festgenommen worden. Wegen einer Fristüberschreitung ließ das Güstrower Gericht sie aber noch am Tag ihrer Festnahme wieder frei. Seitdem wurden sie dem LKA zufolge überwacht. Am 09.08.2017 dann wurden sie laut Innenministerium von Spezialeinsatzkräften erneut festgenommen. Bis zu ihrer voraussichtlichen Abschiebung Mitte September sollen sie in der JVA Bützow inhaftiert werden, hieß es.

Betroffene wollen keine Rechtsmittel einlegen

In § 58a Aufenthaltsgesetz heißt es, dass Ausländer ohne vorherige Androhung ausgewiesen werden können, wenn sie eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik darstellen. Weder gegen ihre Abschiebung noch gegen ihre Inhaftierung hätten die Betroffenen bisher Rechtsmittel eingelegt, sagte der Gerichtssprecher. Sie hätten dies nach eigener Aussage auch nicht vor, da sie das Rechts- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik ablehnten.

Redaktion beck-aktuell, 9. August 2017 (dpa).

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