Sechster Täter nach Verbüßung einer Jugendstrafe bereits wieder frei
Einer der Täter wurde kurz nach seiner Festnahme erhängt in seiner Zelle gefunden. Der sechste Täter war zum Tatzeitpunkt minderjährig. Er musste eine dreijährige Jugendstrafe absitzen und ist seit Dezember 2015 wieder frei.
Richter: Todesstrafe wegen extremer Brutalität
Die drei Richter ließen in der Urteilsbegründung wenig Zweifel an ihrer Entscheidung. "Die extrem brutale Tat verdient keine geringere Strafe als die Todesstrafe", hieß es in dem Dokument. "Die brutale, barbarische und teuflische Art der Tat überwiegt bei weitem die mildernden Umstände, die die Verteidigung vorgebracht hat."
Nach der Tat wurden Gesetze verschärft
Kurz nach der Tat hatte es in Indien noch nie da gewesene Proteste gegen sexuelle Übergriffe gegeben. Tausende Menschen belagerten Regierungsgebäude und verlangten strengere Gesetze. Im März 2013 kam der Gesetzgeber den Forderungen nach und verschärfte die Gesetze deutlich. Zudem wurden zusätzliche Gerichte geschaffen, um Vergewaltigungsfälle schneller bearbeiten zu können.
Urteil wird in Indien begrüßt
"Das Urteil ist nicht nur für uns, sondern für die ganze indische Gesellschaft", sagte Asha Devi, die Mutter des Opfers, im indischen Fernsehen. Ranjana Kumari, Aktivistin und Chefin des "Centre for Social Research" in Indien, lobte ebenfalls das Urteil: "Dies ist eine historische Botschaft an alle kriminellen Männer, die Frauen Leid antun wollen. Es ist ein wichtiger Tag für alle, die wie wir für eine gerechte Strafe demonstriert haben."