Zur Einführung einer Öffnungsklausel für die Bundesländer bei der Erhebung der Grundsteuer soll das Grundgesetz geändert werden. Dieses Ziel verfolgt der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf zur "Änderung der Grundgesetz-Artikel 72, 105 und 125b“ (BT-Drs. 19/11084).
Grundsteuer soll eindeutig der Befugnis des Bundes zugeordnet werden
In dem Gesetzentwurf heißt es, da die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in der Wissenschaft nicht einheitlich beurteilt werde, solle diese unzweifelhaft abgesichert werden. Dazu soll der Bund mit einer Grundgesetzänderung uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Grundsteuer erhalten.
Öffnungsklausel für Länder
Zugleich soll den Ländern über eine Ergänzung in Art. 72 Abs. 3 GG eine umfassende abweichende Regelungskompetenz eröffnet werden. Wie es im Entwurf weiter heißt, bestehen dafür gute Gründe mit Blick auf das Ziel einer bundesgesetzlichen Grundlage. Zugleich biete sich gerade die Grundsteuer aufgrund der Immobilität des Steuerobjekts und des bereits in der Verfassung vorhandenen kommunalen Hebesatzrechts dafür an, die Steuerautonomie der Länder zu stärken.
Redaktion beck-aktuell, 27. Juni 2019.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf BT-Drs. 19/11084 finden Sie auf der Internetseite des Bundestages als pdf-Datei hinterlegt.
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