Das Bürgergeld soll reformiert und umbenannt werden. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat dazu einen Gesetzentwurf in die regierungsinterne Frühabstimmung eingebracht. Der Entwurf wurde unter anderem an das Kanzleramt übermittelt, wie Regierungskreise bestätigten.
Die Leistung soll künftig "Grundsicherung für Arbeitssuchende" heißen. Damit greift die Bundesregierung eine Einigung aus dem Koalitionsausschuss auf, in dem sich die Spitzen von Union und SPD auf eine Rücknahme einzelner Reformelemente verständigt hatten. Die ursprüngliche Bürgergeld-Reform war Anfang 2023 in Kraft getreten.
Strengere Sanktionen geplant
Künftig sollen Verstöße gegen Mitwirkungspflichten härter sanktioniert werden. Wer Termine beim Jobcenter versäumt oder eine Arbeitsaufnahme verweigert, muss mit strengeren Konsequenzen rechnen. Aus Regierungskreisen hieß es: "Wer Hilfe braucht, kann sich auf Unterstützung verlassen. Aber wer arbeiten kann, muss auch daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen." Die Reform ziele auf eine stärkere Arbeitsmarktintegration und eine Reduzierung der Zahl der Leistungsberechtigten.
Finanzielle Einsparungen erwartet die Bundesregierung durch die Reform nicht. Laut Gesetzentwurf würden "nennenswerte Effekte" nur indirekt entstehen – etwa durch verbesserte Vermittlung in Arbeit. Im Jahr 2024 lagen die Ausgaben für das Bürgergeld laut Bundesagentur für Arbeit bei rund 47 Milliarden Euro. Der Bundeshaushalt 2025 umfasst Ausgaben von rund 500 Milliarden Euro
Nach der Frühabstimmung folgen Anhörungen von Verbänden und weitere Verfahrensschritte. Die Reform soll noch in diesem Jahr vom Kabinett beschlossen und ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Änderungen im Detail sind dabei weiterhin möglich.


