Implementierung aktiverer Beteiligungsführung
Die bisher daneben geltenden Berufungsrichtlinien wurden laut BMF in die Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung integriert. In den neuen Grundsätzen werde die Vorbildrolle der Unternehmen mit Bundesbeteiligung sowie die damit verbundene Verantwortung der Unternehmensorgane und der Beteiligungsführung herausgestellt. Kernelement sei die Implementierung einer aktiveren Beteiligungsführung, die stärker als bisher auf das wichtige Bundesinteresse an den Unternehmen fokussiert ist und regelmäßig überprüft, ob die mit der Beteiligung verfolgten Ziele auch erreicht werden. Neben der Implementierung eines Standards für die Erfolgskontrolle beinhalteten die Grundsätze auch klare Regeln für die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung.
Anforderungen nach Unternehmensgröße abgestuft
Grundsätze zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen und darüberhinausgehende Empfehlungen zur Diversität auf allen Leitungsebenen sowie für eine insgesamt gleichstellungsfördernde Unternehmenskultur seien fest verankerte Elemente, sagte Werner Gatzer, Staatssekretär im BMF. Mit weiteren Empfehlungen werde ein klares Zeichen für die unternehmerische Mitbestimmung, die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und sozialen Verpflichtungen sowie die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer gesetzt. Und auch Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung fänden nun Berücksichtigung. Dabei stellten die Grundsätze nach Unternehmensgröße abgestufte Anforderungen, erläuterte Gatzer.