Grünes Licht der EU für Staatsbeihilfen für Deutsche Bahn

Die Deutsche Bahn soll durch eine Kapitalzuführung einen Ausgleich für die Verluste erhalten, die ihrer Tochtergesellschaft DB Fernverkehr zwischen dem 01.11.2020 und dem 16.05.2021 aufgrund der mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Beschränkungen entstanden sind. Die EU-Kommission hat jetzt diese mit 557 Millionen Euro ausgestattete Maßnahme Deutschlands für die Deutsche Bahn AG bestätigt.

Erhebliche Einbußen wegen der Pandemie

Bereits im August 2021 hatte die Brüsseler Behörde eine ähnliche Maßnahme genehmigt. Hier ging es um Verluste zwischen dem 16.03. und dem 07.06.2020 im nationalen Fernverkehr und zwischen dem 16.03. und dem 30.06.2020 im internationalen Fernverkehr. Die Kommission wies in ihrem Schreiben darauf hin, dass die DB Fernverkehr - ebenso wie andere Eisenbahnverkehrsunternehmen - aufgrund der COVID-19-Pandemie und der restriktiven Eindämmungsmaßnahmen, die Deutschland und andere Länder ergreifen mussten, hohe Betriebsverluste erlitten hatte. Die zwischen November 2020 und Mai 2021 geltenden Pandemiebeschränkungen hatten danach direkte negative Auswirkungen auf den Eisenbahnverkehr und den Schienenfernverkehr in Deutschland. In diesem Zeitraum hatte die DB Fernverkehr verglichen mit dem entsprechenden Zeitraum im Jahr 2019 nur etwa ein Drittel der Fahrgäste, die Einnahmen des Unternehmens gingen erheblich zurück.

Außergewöhnliches Ereignis rechtfertigt Staatsbeihilfen

Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage des Art. 107 Abs. 2b AEUV geprüft. Danach kann die Kommission Beihilfemaßnahmen für bestimmte Unternehmen oder Beihilferegelungen für Branchen genehmigen, die aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse Verluste erlitten haben. Die COVID-19-Pandemie stelle ein solches außergewöhnliches Ereignis dar, so die Kommission. Folglich seien Sondermaßnahmen der Mitgliedstaaten zum Ausgleich von infolge der Pandemie entstandenen Schäden gerechtfertigt. Mit der deutschen Maßnahme würden auch Verluste der DB Fernverkehr ausgeglichen, die unmittelbar auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen seien. Zudem sei die Maßnahme angemessen, da der vorgesehene Ausgleich nicht über die erforderliche Höhe hinausgehe, um die Verluste zu decken. Die Kommission ist deshalb zu dem Ergebnis gekommen, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Gitta Kharraz, 29. November 2022.