Klarstellung des Begriffs der "unvorhersehbaren Änderung der Energiekosten"
Die Bundesregierung hatte den entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des SGB XI vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstag auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses in geänderter Form abstimmt. Laut einem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP soll im Gesetz nun klargestellt werden, was unter einer unvorhersehbaren Änderung der Energiekosten verstanden werden soll: zum einen eine "erhebliche Abweichung der tatsächlichen Bewohnerstruktur", zum anderen eine "erhebliche Änderung der Energieaufwendungen". Eine Vertreterin der Linksfraktion kritisierte, dass diese Definition noch immer nicht ausreiche, um Klarheit über die Zulässigkeit von Neuverhandlungen zu schaffen.
Kritik von CDU/CSU
Seitens der SPD-Fraktion hieß es, die Ampel-Koalition wolle mit dem zweiten Heizkostenzuschuss jene Menschen gezielt entlasten, die es am nötigsten bräuchten. Der Zuschuss falle aufgrund der zusätzlichen Belastungen deutlich höher aus als der bereits im Frühjahr beschlossene und werde ohne Antrag unbürokratisch von Amtswegen ausgezahlt. Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion kommen die Hilfen allerdings zu spät. Dies gelte auch für die ab dem 01.01.2023 geplante Wohngeldreform. Die Union regte grundsätzlich an, das Wohngeld zu dynamisieren, um weiter steigende Heizkosten berücksichtigen zu können.
AfD: Verfehlte Energie- und Migrationspolitik
Für eine solche Dynamisierung beim Wohngeld, aber auch beim Heizkostenzuschuss, sprach sich die AfD-Fraktion aus. Dass die Maßnahmen überhaupt notwendig seien, sei einer verfehlten Energie- und Migrationspolitik geschuldet, urteilte sie.
Grünen-Fraktion appellierte an Länder
Eine Vertreterin der Grünen-Fraktion appellierte an die Länder, den Zuschuss schnell auszuzahlen. Um die dafür notwendigen Rechtsverordnungen zu beschleunigen, weiche der vorliegende Gesetzentwurf kaum vom ersten Heizkostenzuschussgesetz ab, betonte sie. Aus der FDP-Fraktion hieß es, mit dem zweiten Heizkostenzuschuss sei der Koalition ein sehr umfangreiches Paket gelungen. Es sei ein richtiges Signal an die Menschen, dass der Bundestag ihn diese Woche auf den Weg bringe.
Wohngeldberechtigte und BAföG-Empfänger sollen profitieren
Den Zuschuss sollen der Regierung zufolge alle Haushalte erhalten, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 01.09.2022 bis zum 31.12.2022 wohngeldberechtigt sind. Darüber hinaus sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, wenn die Leistungsberechtigung für mindestens einen Monat im maßgeblichen Zeitraum von 01.09.2022 bis 31.12.2022 bestand. Für sie sieht die Bundesregierung einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 354 Euro vor. Für alle anderen Empfänger hängt die Höhe der Einmalzahlung von den im Haushalt lebenden Personen ab. Ein Ein-Personen-Haushalt mit Wohngeld erhält danach 415 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt mit Wohngeld 540 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt werden 100 Euro ausgezahlt.
660.000 wohngeldbeziehende Haushalte betroffen
Der Bundesregierung zufolge werden mit der Maßnahme rund 660.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 372.000 Geförderte nach dem BAföG, rund 81.000 Geförderte mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie rund 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, entlastet.