Grünes Licht für neues Adoptionsrecht

Das Adoptionsrecht soll moderner werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/16718) nahm der Familienausschuss des Bundestages am 27.05.2020 in leicht geänderter Fassung an. Bei der Adoption von Kindern soll zukünftig für alle Beteiligten ein Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung durch Adoptionsvermittlungsstellen bestehen. Für Stiefkindadoptionen ist dagegen eine verpflichtende Beratung vorgesehen, was kontrovers diskutiert wurde.

Altersgerechte Aufklärung des Kindes

Adoptionsvermittlungsstellen sollen das Kind künftig in altersgerechter Form über die Adoption aufklären. Auch sollen sie mit den Herkunfts- und den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Diese Gespräche sollen mit dem Einverständnis aller Beteiligten in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden.

Recht auf Information für Herkunftseltern

Zudem sollen Herkunftseltern künftig ein Recht auf jene Informationen über das Kind haben, welche die Adoptiveltern zum Zweck der Weitergabe an sie freiwillig an die Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die Einrichtung der Adoptionsvermittlungsstellen soll in der Verantwortung der Jugendämter liegen. Zur Adoptionsvermittlung sollen aber auch die Diakonie, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände befugt sein.

Schärfere Auflagen bei Auslandsadoptionen

Verschärft werden sollen die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie sollen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Zudem soll für Adoptionsbeschlüsse im Ausland ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Die Anerkennung einer unbegleiteten Adoption soll nur dann möglich sein, wenn dies für das Kindeswohl erforderlich ist.

Kritik an Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen

Die Koalitionsfraktionen argumentierten in der Ausschusssitzung, mit dem Gesetz würden adoptionswillige Eltern besser unterstützt und dem Wohl und dem Recht des Kindes auf Informationen über seine Herkunft vermehrt Rechnung getragen. Die Fraktionen der FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten übereinstimmend die Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen. Kinder, die in einer lesbischen Ehe oder eingetragenen Partnerschaft geboren würden, könnten nach dem Abstammungsrecht von der nicht-leiblichen Mutter nur auf dem Weg der Stiefkindadoption adoptiert werden. Hieraus ergebe sich eine Beratungspflicht für gleichgeschlechtliche Paare, was eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung gegenüber heterosexuellen Paaren darstelle. Letztlich müsse deshalb das Abstammungsrecht geändert werden. Auch die SPD-Fraktion betonte, dass sie auf die Beratungspflicht für gleichgeschlechtliche Paare bei Stiefkindadoptionen lieber verzichtet hätte. Die Änderungsanträge der Linken und Grünen, in denen sie einen Verzicht auf die Pflichtberatung forderten, wurde jedoch mit den Stimmen der Koalition und der AfD abgelehnt. Die Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen in heterosexuellen Ehen wurde von der AfD moniert. Dies stelle einen unverhältnismäßigen staatlichen Eingriff in die Familien dar.

Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen

Ohne Gegenstimmen wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD angenommen, mit dem redaktionelle Änderungen, Verfahrensvereinfachungen und Klarstellungen im Gesetz vorgenommen werden. Über die Gesetzesvorlage wird der Bundestag am 28.05.2020 abschließend beraten und abstimmen.

Redaktion beck-aktuell, 27. Mai 2020.