Grü­nes Licht für neues Ad­op­ti­ons­recht

Das Ad­op­ti­ons­recht soll mo­der­ner wer­den. Den ent­spre­chen­den Ge­setz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung (BT-Drs. 19/16718) nahm der Fa­mi­li­en­aus­schuss des Bun­des­ta­ges am 27.05.2020 in leicht ge­än­der­ter Fas­sung an. Bei der Ad­op­ti­on von Kin­dern soll zu­künf­tig für alle Be­tei­lig­ten ein Rechts­an­spruch auf Be­ra­tung und Be­glei­tung durch Ad­op­ti­ons­ver­mitt­lungs­stel­len be­stehen. Für Stief­kin­dad­op­tio­nen ist da­ge­gen eine ver­pflich­ten­de Be­ra­tung vor­ge­se­hen, was kon­tro­vers dis­ku­tiert wurde.

Al­ters­ge­rech­te Auf­klä­rung des Kin­des

Ad­op­ti­ons­ver­mitt­lungs­stel­len sol­len das Kind künf­tig in al­ters­ge­rech­ter Form über die Ad­op­ti­on auf­klä­ren. Auch sol­len sie mit den Her­kunfts- und den Ad­op­tiv­el­tern er­ör­tern, ob und wie ein In­for­ma­ti­ons­aus­tausch oder Kon­takt zwi­schen ihnen im Sinne des Kin­des­wohls statt­fin­den kann. Diese Ge­sprä­che sol­len mit dem Ein­ver­ständ­nis aller Be­tei­lig­ten in an­ge­mes­se­nen Zeit­ab­stän­den wie­der­holt wer­den.

Recht auf In­for­ma­ti­on für Her­kunfts­el­tern

Zudem sol­len Her­kunfts­el­tern künf­tig ein Recht auf jene In­for­ma­tio­nen über das Kind haben, wel­che die Ad­op­tiv­el­tern zum Zweck der Wei­ter­ga­be an sie frei­wil­lig an die Ad­op­ti­ons­ver­mitt­lungs­stel­le geben. Die Ein­rich­tung der Ad­op­ti­ons­ver­mitt­lungs­stel­len soll in der Ver­ant­wor­tung der Ju­gend­äm­ter lie­gen. Zur Ad­op­ti­ons­ver­mitt­lung sol­len aber auch die Dia­ko­nie, der Deut­sche Ca­ri­tas­ver­band, die Ar­bei­ter­wohl­fahrt und deren Fach­ver­bän­de be­fugt sein.

Schär­fe­re Auf­la­gen bei Aus­landsad­op­tio­nen

Ver­schärft wer­den sol­len die Auf­la­gen bei Aus­landsad­op­tio­nen. Sie sol­len zu­künf­tig immer durch eine Ad­op­ti­ons­ver­mitt­lungs­stel­le ver­mit­telt wer­den. Zudem soll für Ad­op­ti­ons­be­schlüs­se im Aus­land ein ver­pflich­ten­des An­er­ken­nungs­ver­fah­ren im In­land ein­ge­führt wer­den. Die An­er­ken­nung einer un­be­glei­te­ten Ad­op­ti­on soll nur dann mög­lich sein, wenn dies für das Kin­des­wohl er­for­der­lich ist.

Kri­tik an Be­ra­tungs­pflicht bei Stief­kin­dad­op­tio­nen

Die Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen ar­gu­men­tier­ten in der Aus­schuss­sit­zung, mit dem Ge­setz wür­den ad­op­ti­ons­wil­li­ge El­tern bes­ser un­ter­stützt und dem Wohl und dem Recht des Kin­des auf In­for­ma­tio­nen über seine Her­kunft ver­mehrt Rech­nung ge­tra­gen. Die Frak­tio­nen der FDP, Lin­ken und Bünd­nis 90/Die Grü­nen kri­ti­sier­ten über­ein­stim­mend die Be­ra­tungs­pflicht bei Stief­kin­dad­op­tio­nen. Kin­der, die in einer les­bi­schen Ehe oder ein­ge­tra­ge­nen Part­ner­schaft ge­bo­ren wür­den, könn­ten nach dem Ab­stam­mungs­recht von der nicht-leib­li­chen Mut­ter nur auf dem Weg der Stief­kin­dad­op­ti­on ad­op­tiert wer­den. Hier­aus er­ge­be sich eine Be­ra­tungs­pflicht für gleich­ge­schlecht­li­che Paare, was eine Un­gleich­be­hand­lung und Dis­kri­mi­nie­rung ge­gen­über he­te­ro­se­xu­el­len Paa­ren dar­stel­le. Letzt­lich müsse des­halb das Ab­stam­mungs­recht ge­än­dert wer­den. Auch die SPD-Frak­ti­on be­ton­te, dass sie auf die Be­ra­tungs­pflicht für gleich­ge­schlecht­li­che Paare bei Stief­kin­dad­op­tio­nen lie­ber ver­zich­tet hätte. Die Än­de­rungs­an­trä­ge der Lin­ken und Grü­nen, in denen sie einen Ver­zicht auf die Pflicht­be­ra­tung for­der­ten, wurde je­doch mit den Stim­men der Ko­ali­ti­on und der AfD ab­ge­lehnt. Die Be­ra­tungs­pflicht bei Stief­kin­dad­op­tio­nen in he­te­ro­se­xu­el­len Ehen wurde von der AfD mo­niert. Dies stel­le einen un­ver­hält­nis­mä­ßi­gen staat­li­chen Ein­griff in die Fa­mi­li­en dar.

Än­de­rungs­an­trag der Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen

Ohne Ge­gen­stim­men wurde ein Än­de­rungs­an­trag der Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen von CDU/CSU und SPD an­ge­nom­men, mit dem re­dak­tio­nel­le Än­de­run­gen, Ver­fah­rens­ver­ein­fa­chun­gen und Klar­stel­lun­gen im Ge­setz vor­ge­nom­men wer­den. Über die Ge­set­zes­vor­la­ge wird der Bun­des­tag am 28.05.2020 ab­schlie­ßend be­ra­ten und ab­stim­men.

Redaktion beck-aktuell, 27. Mai 2020.

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