Buschmann hält Sperrklausel für sinnvoll
Damit Deutschlands Zustimmung wirksam wird, müssen allerdings erst noch zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen. Zudem bedarf es zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. "Mit Inkrafttreten des Beschlusses des Rates ist die Bundesrepublik Deutschland unionsrechtlich verpflichtet, eine Mindestschwelle für die Sitzvergabe von nicht weniger als zwei Prozent festzulegen, da in Deutschland im Wahlgebiet 96 Sitze vergeben werden", heißt es in dem nun vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Aktuell gibt es keine Sperrklausel. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" im Januar 2022 auf eine Frage zur Haltung der Ampel-Parteien zur Sperrklausel bei Europawahlen geantwortet: "Auch wir halten eine Stärkung des Europäischen Parlaments für sinnvoll. Dabei ergibt es auch Sinn, statt einer Fragmentierung der europäischen Parteienlandschaft klare Mehrheitsverhältnisse anzustreben."