Grüne wollen Zuschüsse für parteinahe Stiftungen neu regeln

Die Verteilung staatlicher Zuwendungen an parteinahe Stiftungen sollte aus Sicht der Grünen gesetzlich geregelt werden und nicht mehr dem Haushaltsausschuss des Bundestages überlassen sein. Die Grünen-Bundestagsfraktion erhofft sich so auch eine Handhabe, um eine mögliche Auszahlung von Geldern an die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung zu verhindern. Bislang hat die Stiftung nach Angaben der Bundesregierung noch keine öffentlichen Gelder erhalten.

Grüne fordern klare Regeln für politische Stiftungen

"Wir brauchen klare und nachvollziehbare Regeln, die eine Grundlage für die transparente Finanzierung für alle politischen Stiftungen in einem Gesetz festlegen", sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, der Deutschen Presse-Agentur. Die Bundesregierung, Union und SPD sollten "endlich in die Gänge kommen und ihren Widerstand gegen ein Stiftungsgesetz aufgeben". Der wissenschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Kai Gehring, sagte: "Eine öffentlich geförderte Institution, die Rassismus, Antisemitismus, Frauen- und Queerfeindlichkeit mit intellektuellem Anstrich den Boden bereitet, wäre eine schwere Hypothek für unsere Demokratie." Daher müsse auch für die Zukunft sichergestellt werden, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung, die von der ehemaligen CDU-Politikerin Erika Steinbach geleitet wird, keine öffentlichen Gelder erhalte. Die Bundesregierung habe sich bislang "vor einer klaren, rechtlichen Lösung des Problems gedrückt".

AfD mit Eilantrag auf Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung erfolglos

Auch der AfD-Haushaltspolitiker Peter Boehringer hatte sich, wenn auch aus anderer Perspektive, für ein Stiftungsgesetz ausgesprochen. Im November 2019 sagte er im Bundestag, die Finanzierung der sechs parteinahen Stiftungen "in einem haushalterisch höchst intransparenten Prozess" sei "eine skandalös einseitige Selbstbedienung". Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung will wie die anderen politischen Stiftungen öffentliche Zuschüsse. Einen Eilantrag der Partei dazu hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2020 zurückgewiesen (NVwZ 2020, 1422). Über die eigentliche Klage ist aber noch nicht entschieden. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung entfaltet über die AfD-Anhängerschaft hinaus bisher wenig Wirkung. Sie lädt zu Vorträgen ein und veranstaltet Seminare.

Redaktion beck-aktuell, 8. April 2021 (dpa).