Grüne wollen verbindliches Lobbyregister

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters. In einem entsprechenden Antrag (BT-Drs. 19/836), der am Abend des 22.02.2018 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, verweist die Fraktion darauf, dass der Austausch von Politik und Interessenvertretern für eine funktionierende Demokratie wichtig sei und Lobbyisten wichtige Erfahrungen aus ihrer Praxis in die politische Meinungsbildung einbrächten. Die Lobbytätigkeit müsse aber im politischen Bereich für die Öffentlichkeit transparent sein und nach klar definierten Regeln erfolgen.

Grundsätzliche Registrierungspflicht

In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines verbindlichen öffentlichen Registers für Interessenvertreter vorzulegen, in dem die Tätigkeit von im Bereich von Bundesregierung und Bundestag tätigen Lobbyisten erfasst werden soll. Danach sollen sich Lobbyisten, die die im Gesetz vorgesehenen Rechte in Anspruch nehmen wollen, im Register registrieren lassen müssen. Bei der Definition des Begriffs der registrierungspflichtigen Lobbyisten "sollte die Absicht, Entscheidungen und Abläufe der Exekutive und Legislative im Sinne der Auftraggeberinnen und Auftraggeber zu beeinflussen, das entscheidende Kriterium sein". Lobbyisten, deren Tätigkeit einen bestimmten zeitlichen und finanziellen Aufwand nicht übersteigt, sollen laut Vorlage nicht registrierungspflichtig sein, sich aber freiwillig registrieren lassen können.

Zugang zu Bundesbehörden nur mit Registrierung

Der Zugang zu Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden und jede Kontaktaufnahme zu deren Personal soll Lobbyisten, sofern eine Lobbytätigkeit beabsichtigt ist, nur nach einer Registrierung möglich sein, ebenso die Ausgabe von Hausausweisen für den Bundestag an Lobbyisten. An Anhörungen und vergleichbaren Veranstaltungen des Bundestages sollen nur registrierte Lobbyisten teilnehmen dürfen, wenn sie als Auskunftsperson angehört werden sollen.

Daten sollen für jedermann zugänglich sein

In das Register aufgenommen werden sollen nach dem Willen der Fraktion unter anderem Daten zu den Arbeit- beziehungsweise Auftraggebern von Lobbyisten wie etwa Unternehmen oder Verbände, Daten zu den handelnden Lobbyisten und Daten zu den finanziellen Aufwendungen, die sie beziehungsweise hinter ihnen stehende Unternehmen, Vereinigungen und sonstige Institutionen in die Interessenvertretung investieren. Jeder Bürger soll dem Antrag zufolge das Recht auf kostenlose Einsichtnahme in das Register haben, das vom Bundestagspräsidenten geführt und zumindest im Internet veröffentlicht werden soll.

Beeinflussung durch Lobbyisten beispielsweise bei Gesetzentwürfen soll transparent gemacht werden

Zudem macht sich die Fraktion in der Vorlage für einen sogenannten legislativen Fußabdruck stark. Danach soll eine Beeinflussung durch Lobbyisten bei Vorlagen der Exekutive, die wie etwa Gesetzentwürfe für den Bundestag bestimmt sind, dokumentiert und für den weiteren Beratungsprozess transparent gemacht werden.

Redaktion beck-aktuell, 22. Februar 2018.

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