Grüne wollen "Therapieangebote" für Minderjährige gegen Homosexualität verbieten

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Behandlungen mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen als Ordnungswidrigkeit einstufen und mit einer Geldbuße ahnden. Wie der parlamentarische Pressedienst am 21.02.2019 mitteilte, hat sie hierfür einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/7932) vorgelegt.

Menschenrechtlich geschützte Ausprägung der Persönlichkeit

Zur Begründung heißt es, obwohl negative und schädliche Effekte solcher Behandlungen auf therapierte Personen wissenschaftlich nachgewiesen seien, gebe es in Deutschland einige Organisationen, die Behandlungen für Homosexuelle anbieten mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung der Betroffenen. Ein wissenschaftlich valider Nachweis für die behauptete Wirksamkeit derartiger Pseudotherapien existiere nicht. In der medizinischen Fachwelt werde Homosexualität seit Langem nicht als Krankheit, sondern als Teil der menschlichen Natur und als eine menschenrechtlich geschützte Ausprägung der Persönlichkeit verstanden, die keiner Therapie bedarf.

Redaktion beck-aktuell, 22. Februar 2019.