Der Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, die Qualifizierung von Richtern gesetzlich zu verankern. Einen entsprechenden Antrag (BT-Drs. 19/8568) hat nach einem Bericht des parlamentarischen Pressedienstes vom 21.03.2019 die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Danach soll in das Deutsche Richtergesetz das Recht und die Pflicht für Richter aufgenommen werden, sich zur Erhaltung und Fortentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten fortzubilden. Die Dienstherren sollen parallel verpflichtet werden, dies durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen.
Änderungen am GVG für Familienrichter
In das Gerichtsverfassungsgesetz sollen spezifische qualitative Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter aufgenommen werden. Zudem soll das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geändert werden. Zur Begründung heißt es, die Verbesserung der Qualität des familiengerichtlichen Verfahrens sei ein seit langem dringliches und allseits unterstütztes Vorhaben. Es gelte, unbeschadet des hohen Engagements der Familienrichter, endlich die nötigen strukturellen Veränderungen ins Werk zu setzen. Die Bundesregierung sei hier trotz eines einstimmigen Beschlusses des Bundestages vom Juli 2016 nach wie vor untätig.
Redaktion beck-aktuell, 22. März 2019.
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Den Antrag der Grünen (BT-Drs. 19/8568) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Schröder, Von Glanz und Elend richterlicher Spezialisierung, NZBau 2019, 145
Gottschalk, Wie kindgerecht ist die Justiz?, ZRP 2018, 249