Nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen soll das Transsexuellengesetz durch ein Gesetz zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität ersetzt werden. Der von der Fraktion vorgelegte entsprechende Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12179) sieht vor, dass das im Geburtseintrag angegebene Geschlecht einer Person auf ihren Antrag zu ändern ist, wenn es nicht ihrer Geschlechtsidentität entspricht. Im Antrag beim Standesamt soll angegeben werden, ob im Geburtseintrag "weiblich", "männlich" oder keine Geschlechtsangabe eingetragen wird und wie der Vorname lautet.
Verwirklichung der Grundrechte unabhängig von geschlechtlicher Identität
Nach Ansicht der Grünen entspricht das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 nicht mehr dem heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Das Bundesverfassungsgericht habe sich in sechs Entscheidungen mit dem Gesetz befasst und sechs seiner Vorschriften für verfassungswidrig erklärt. Ziel der Gesetzesreform müsse es sein, die Grundrechte aller Menschen unabhängig von deren geschlechtlicher Identität in vollem Umfang zu verwirklichen, "anstatt Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben zu erschweren".
Redaktion beck-aktuell, 26. Mai 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Grünen (BT-Drs. 18/12179) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
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Correll, Im falschen Körper - Ein Beitrag zur rechtlichen und tatsächlichen Problematik der Transsexualität, NJW 1999, 3372
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Aus dem Nachrichtenarchiv
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