Grüne melden wegen bayerischer Grenzpolizei verfassungsrechtliche Bedenken an

Die Grünen melden wegen der geplanten engen und dauerhaften Zusammenarbeit von Bundespolizei und bayerischer Grenzpolizei massive verfassungsrechtliche Bedenken an. Die geplante Kooperation verstoße offensichtlich gegen das grundsätzliche Verbot der Mischverwaltung und damit gegen das Demokratieprinzip, heißt es in einem aktuellen Schreiben der Grünen an Bundesinnenminister Horst Seehofer und dessen bayerischen Kollegen Joachim Herrmann (beide CSU). Unterzeichnet ist der Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, von der innenpolitischen Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, und von der Grünen-Fraktionschefin im bayerischen Landtag, Katharina Schulze.

Verstoß gegen Grundgesetz

Mihalic und Schulze kritisieren, es zeichne sich das Bild einer von der bayerischen Staatsregierung beziehungsweise der CSU getriebenen Bundespolizei ab, die nur noch ihr Einvernehmen zu einer ausufernden Tätigkeit der neuen bayerischen Grenzpolizei erteilen dürfe "und die dabei in ein undurchsichtiges und damit demokratiefernes Konstrukt eingebunden wird". Dies verstoße gegen das Grundgesetz, betonen sie.

Europarechtliche Bedenken

Zudem melden die Grünen wegen des stetigen Ausbaus von Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze europarechtliche Bedenken an. Es gebe "einen starken Anlass, dass die Europäische Kommission das – nur unter Auflagen eingestellte – Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in dieser Sache wieder aufnehmen sollte". Man werde die Kommission deshalb entsprechend in Kenntnis setzen.

Kontrollen durch bayerische Grenzpolizei

Die bayerische Grenzpolizei hatte Mitte Juli mit Kontrollen direkt an den Grenzen begonnen. Die Vereinbarung zwischen Bund und Freistaat sieht vor, dass die Grenzpolizei künftig Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze durchführen darf – aber nur mit Erlaubnis oder auf Anforderung des Bundes. Unabhängig kann die bayerische Grenzpolizei laut Bundesinnenministerium nicht agieren.

Redaktion beck-aktuell, 27. Juli 2018 (dpa).

Mehr zum Thema