Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vorgelegt. Die Vorlage sieht die Aufnahme des Rechts und der Pflicht der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf Fortbildung als Statusrecht in das Deutsche Richtergesetz vor. Die inhaltliche Konkretisierung sei Sache der zuständigen Dienstherren beziehungsweise soweit erforderlich der Landesgesetzgeber.
Mehrkosten für Bund und Länder noch nicht quantifizierbar
Aus dem Entwurf entstehende Mehrkosten für Bund und Länder seien noch nicht quantifizierbar, erläutern die Grünen weiter. Wie die Abgeordneten in dem Entwurf schreiben, gibt es im Richtergesetz keine ausdrückliche Regelung zur Fortbildung der Richterinnen und Richter, obwohl die Qualitätssicherung in der Rechtspflege ebenso wie die Rechtseinheit eine der wesentlichen gesamtstaatlichen Aufgaben sei. Die Absichtserklärungen in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD und im Pakt für den Rechtsstaat müssten und könnten kurzfristig in die Tat umgesetzt werden.
Redaktion beck-aktuell, 2. Juli 2020.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Kirchhof, Der Richter als Kontrolleur, Akteur und Garant der Rechtsordnung, NJW 2020, 1492
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs.: 19/20541) finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags als pdf-Dokument.