Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf eines "Gesetzes zur fortlaufenden Untersuchung der Kriminalitätslage und ergänzenden Auswertung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik" (BT-Drs. 19/2000) vorgelegt. Wie der parlamentarische Pressedienst am 15.05.2018 berichtete, soll mit diesem "Kriminalstatistikgesetz" der Vorlage zufolge "die Grundlage für eine regelmäßige vertiefte Berichtslegung über die Kriminalitätslage in Deutschland" geschaffen werden. Dadurch solle ein umfassender Bericht alle zwei Jahre möglich werden, der die Feststellungen der polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistiken ergänzt und einordnet.
Lücke von über zehn Jahren
Um wirksame Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung entwickeln zu können, brauche die Politik eine verlässliche, in regelmäßigen Abständen aktualisierte Bestandsaufnahme der Kriminalitätslage, die über die bloße Analyse der Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistiken hinausgeht, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. So stehe es bereits im Vorwort des zweiten "Periodischen Sicherheitsberichts" von 2006. Dieser habe in den Folgejahren keine Fortsetzung mehr gefunden, "sodass in der Berichtslegung inzwischen eine Lücke von über zehn Jahren entstanden ist".
Redaktion beck-aktuell, 16. Mai 2018.
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines "Gesetzes zur fortlaufenden Untersuchung der Kriminalitätslage und ergänzenden Auswertung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik" (BT-Drs. 19/2000) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Keul, Rechtspolitisches Programm der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in der 19. Wahlperiode, ZRP 2018, 70