Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will mit einer Änderung des Grundgesetzes eine verfassungsrechtliche Stärkung des Klimaschutzes erreichen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (BT-Drs. 19/4522) hervor, der am 27.09.2018 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll in Art. 20a GG (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) "konkretisierend und mit klarstellender Wirkung" eingefügt werden, "dass die internationalen Zielvorgaben und Verpflichtungen bei der Erfüllung der Schutzpflicht verbindlich sind".
Ausstieg aus Atomenergie in Verfassung festschreiben
Zugleich soll nach dem Willen der Fraktion "der bestehende Konsens zum Ausstieg aus der Atomenergie auf Ebene der Verfassung festgeschrieben" werden. Damit werde verfassungsrechtlich gesichert, "dass nicht das eine Ziel (Klimaschutz) gegen das andere (den ebenso elementaren Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen vor den existenziellen Gefahren der Atomenergie) ausgespielt werden kann". Darüber hinaus sieht die Vorlage vor, dass durch eine weitere Grundgesetzänderung der Begriff der Verbrauchssteuer definiert wird, "um das nötige Instrumentarium für die Bekämpfung der Klimakrise im fiskalischen Bereich bereitzustellen".
Redaktion beck-aktuell, 27. September 2018.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bündnisgrünen (BT-Drs. 19/4522) im Volltext finden Sie als pdf-Datei auf der Internetseite des Bundestags.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Klimaschutz soll in Frankreich Verfassungsauftrag werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.07.2018, becklink 2010443