Twitter blockt erst Account einer AfD-Politikerin und dann den der "Titanic"
Der Kurznachrichtendienst Twitter hatte am 02.01.2018 den Account der Satirezeitschrift "Titanic" geblockt und einen Tweet gelöscht. Darin hatte das Magazin den Begriff "Barbarenhorden" verwendet und damit eine Nachricht der AfD-Politikerin Beatrix von Storch parodiert. Die Bundestagsabgeordnete hatte zu Silvester 2017 von "barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden" geschrieben, woraufhin Twitter ihren Account für zwölf Stunden sperrte.
AfD-Vorsitzender vergleicht Gesetz mit Stasi-Methoden
Der AfD-Vorsitzenden Alexander Gauland kritisierte die Neuregelung in der Folge als "Zensurgesetz" zur Löschung von unliebsamen Meinungsäußerungen und verglich es mit Stasi-Methoden. Das Gesetz aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verlangt von Portalen wie Twitter, Facebook und Youtube, "offensichtlich strafbare" Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen. Der Leiter der Stasi-Unterlagenbehörde Roland Jahn kritisierte den Vergleich. "Das Gleichsetzen mit der Stasi ist überhaupt nicht angebracht", sagte er der "Bild am Sonntag". Bei dem Gesetz gehe "es um das demokratische Ringen um die richtige Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit. Das ist nicht mit dem Prinzip der Stasi, Angst und Schrecken zu verbreiten, gleichzusetzen."
Beer: Private zu Durchsetzung des Rechts im Netz nicht fähig
Beer sagte, die vergangenen Tage hätten eindringlich gezeigt, dass private Anbieter nicht in der Lage seien, "in allen Fällen mutmaßlich strafbarer Äußerungen im Netz die richtige Entscheidung darüber zu treffen, ob eine rechtswidrige, eine satirische oder aber eine geschmacklose, in einer Demokratie aber zu ertragende Meinungsäußerung vorliegt". Benötigt werde die sachgerechte Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden zur Durchsetzung des Rechts auch im Netz, nicht die Privatisierung dieser Entscheidungen bei internationalen Plattformbetreibern wie durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Auch DJV vermisst fundierte rechtliche Abwägung
In eine ähnliche Richtung geht auch die Kritik des DJV. Das NetzDG schiebe die Macht über das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit an Privatunternehmen wie Twitter und Facebook ab, sagte Verbandschef Frank Überall. Dort entscheide keine fundierte rechtliche Abwägung über die Löschung von Postings, sondern die Angst vor staatlichen Bußgeldern. "Eine paradoxe Situation."
Sperrung des "Titanic"-Accounts in der Kritik
Simone Peter sagte weiter, die Sperrung des Twitter-Accounts der "Titanic" offenbare die Schwächen des mit viel zu heißer Nadel gestrickten Gesetzes. Es sei nicht hinnehmbar, dass ein US-amerikanisches Unternehmen wie Twitter die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland beeinflusse. Denn offensichtlich habe Twitter ignoriert, dass es sich bei der "Titanic" um ein Satiremagazin handele. "Wir haben eine klare, rechtsstaatliche Alternative zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz im vergangenen Jahr vorgelegt."
Warnung vor Gefahr des Overblockings
Der netzpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, warnte in der "Welt am Sonntag" ebenfalls vor den Folgen des Gesetzes. "Die Sperrung des Twitter-Accounts der "Titanic" zeigt natürlich deutlich die Gefahr des Overblockings durch viel zu kurze Löschfristen und unbestimmte Rechtsbegriffe, die wir im Gesetzgebungsverfahren deutlich kritisiert haben."
Nahles verteidigt Gesetz
Dagegen verteidigte SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles in der "Bild am Sonntag" das Gesetz. Es sei gut und richtig und müsse umgesetzt werden. "Wir müssen mehr Verantwortung ins Internet bringen, das ist kein rechtsfreier Raum. Mit Zensur hat das nichts zu tun."