Entwurf für Bundespolizeigesetz sieht Kontrollquittungen vor

Wer sich von der Bundespolizei anlasslos kontrolliert fühlt, soll von den Beamten künftig eine Kontrollquittung verlangen können. Darauf hat sich die Ampel-Koalition verständigt. Diese Quittung, auf der etwa Ort, Zeit und Grund der Überprüfung vermerkt werden müssten, sei ein gutes Mittel, um diskriminierenden Kontrollen vorzubeugen, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, am Mittwoch in Berlin.

Mehr Rechtssicherheit für Beamte

Die Quittung verbessere zudem die Rechtsposition der Betroffenen, so Mihalic. Durch die in dem Entwurf zur Novelle des Bundespolizeigesetzes nun vorgesehenen Passagen zum sogenannten Racial Profiling werde für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei auch mehr "Rechtssicherheit im Einsatz" geschaffen. Der Entwurf des Bundesinnenministeriums für eine Reform des Bundespolizeigesetzes könnte nach der Einigung nun bald vom Kabinett beschlossen werden.

Vorbeugung gegen Racial Profiling

Die Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, hatte im Februar gesagt, sie halte die in Bremen an einigen Orten bereits geltende Vorschrift zu Kontrollquittungen für sinnvoll. Sie sagte damals: "Racial Profiling ist verboten, das gibt unser Grundgesetz vor: jeder Mensch ist gleich zu behandeln." Aus Studien und Berichten von Betroffenen sei aber bekannt, "dass viele Menschen trotzdem Racial Profiling erfahren".

Reform schon lange überfällig

Darüber, dass eine Reform des Bundespolizeigesetzes dringend notwendig ist, herrscht nicht nur zwischen SPD, Grünen und FDP Einigkeit. Auch die Union hält dies für lange überfällig. Das geltende Gesetz stammt in großen Teilen noch aus dem Jahr 1994 – einer Zeit, in der es weder Chat-Gruppen noch Social Media gab. Auch die Vorgängerregierung hatte schon versucht, eine Novelle zu verabschieden. Sie war im Juni 2021 am Widerstand des Bundesrates gescheitert.

Redaktion beck-aktuell, 26. April 2023 (dpa).