Begriff "Rasse" soll aus GG verschwinden
Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium sollen außerdem in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe darüber beraten, wie der Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz gestrichen werden könnte, ohne dass dies den Schutz, der dadurch bisher gewährleistet wird, einschränkt. In Art. 3 GG heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Auch Grüne für Streichung des Rassebegriffs
Neben SPD-Politikern hatten sich vor allem die Grünen für eine Streichung des Begriffs "Rasse" starkgemacht. Sie argumentierten, der Begriff manifestiere eine Unterteilung von Menschen in Kategorien, die Anspruch und Geist des Grundgesetzes widersprächen.