Staatsanwaltschaft ging Verdacht auf Menschenhandel nicht nach
Die Polizei hatte die Jugendlichen auf Cannabis-Farmen aufgefunden, es habe den Verdacht des Menschenhandels gegeben. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Entgegen einer Facheinschätzung befand die Staatsanwaltschaft bei einer Überprüfung des Urteils später, die Jugendlichen seien nicht Opfer von Menschenhandel. Das Gericht stellte fest, dass die Strafverfolgung potenzieller Opfer von Menschenhandel nicht grundsätzlich gegen Menschenrecht verstoße. Sollten Behörden aber den glaubhaften Verdacht hegen, dass ein Verdächtiger Opfer sein könnte, sollte es hierzu eine Untersuchung durch Fachpersonal geben.
EGMR moniert fehlende Untersuchung durch Fachpersonal
Bei den beiden Jugendlichen sei dies nicht geschehen. Eine Fachbehörde stufte sie erst nach ihrer Verurteilung als Menschenhandelsopfer ein. Die britische Staatsanwaltschaft hätte zudem klare Gründe für ihre abweichende Einschätzung des Opferstatus der beiden Jugendlichen vorlegen müssen. Auch das sei eindeutig nicht geschehen. Großbritannien habe gegen das Recht auf ein faires Verfahren und das Verbot von Zwangsarbeit verstoßen.