Großbritannien: VW-Tochter Bentley verliert Rechtsstreit um Namensrechte

Die VW-Tochter Bentley darf in Großbritannien ihre Kleidung nicht mehr unter ihrem Namen vertreiben. Ein Londoner Gericht gab am 01.11.2019 einer Klage des Familienunternehmens Bentley Clothing statt, das den Autobauer wegen eines Verstoßes gegen Namensrechte verklagt hatte. Außerdem darf der Hersteller künftig nur noch Jacken, Seidenkrawatten, Kappen und Schals anbieten, aber keine andere Kleidung oder Kopfbedeckungen. Auch darf das bekannte geflügelte Logo in Verbindung mit dem Namen nicht mehr auf Kleidung genutzt werden.

Markenstreit hatte 1998 begonnen

Bentley Clothing aus Manchester hatte den Namen Bentley 1982 als Marke schützen lassen, der Rechtsstreit hatte 1998 begonnen. Richter Richard Hacon kritisierte einen dauerhaften Eingriff in die Rechte des Familienunternehmens. Der Autobauer habe versucht, die Markenrechte der Bekleidungsfirma streichen zu lassen.

Bentley Motors äußerte sich bislang nicht

Bentley-Clothing-Chef Chris Lees begrüßte den Urteilsspruch. "Es war ruinös, finanziell wie emotional, und die heutige Entscheidung ist eine große Erleichterung." Nach Angaben seiner Anwälte könnten auf den Autobauer nun Schadenersatzforderungen zukommen. Außerdem müsse die VW-Tochter alle Kleidungsstücke, die gegen die Namensrechte verstoßen, aushändigen oder zerstören. Von Bentley Motors lag zunächst keine Stellungnahme vor.

Redaktion beck-aktuell, 4. November 2019 (dpa).