Das Portal LegalCheek berichtet über ein kurioses Ereignis, das sich an einem englischen Gericht zugetragen hat. Der Vorfall ereignete sich während eines Prozesses Anfang des Jahres, in dem ein Mann geltend machen wollte, dass er Geschäftsführer eines Immobilienentwicklungsunternehmens sei, zu dessen Vermögen eine Wohnung in London und ein Grundstück in Kent gehörten.
Während seines Kreuzverhörs fiel der Richterin auf, dass der Mann bei seinen Antworten oft pausierte und dass elektronische Störgeräusche zu hören waren. Es stellte sich heraus, dass der Kläger sogenannte Smart-Glasses trug. Bevor das Kreuzverhör fortgeführt werden konnte, musste der Mann die Brille ablegen.
Etwas später begann das Mobiltelefon des Mannes, laut eine Stimme zu übertragen. Die Richterin ordnete an, dass beide Geräte dem Anwalt des Mannes übergeben werden sollten. Der Mann bestritt, dass die Brille mit seinem Telefon verbunden gewesen sei. Die Stimme, die sein Handy abgespielt habe, stamme von ChatGPT, was die Richterin als unglaubwürdig einstufte.
Richterin weist Aussage zurück
Denn bei einer Untersuchung der Brille am Ende des Tages habe diese sich direkt mit dem Telefon des Mannes verbunden, als sie eingeschaltet wurde, teilte die Richterin mit. Zudem stellte sich heraus, dass kurz vor Beginn der Aussage der letzte einer ganzen Reihe von Anrufen bei einem Kontakt namens "abra kadabra" erfolgt war. Die Behauptung des Mannes, es handele sich dabei um seinen Taxifahrer, hielt die Richterin für unglaubwürdig.
Die Argumentation, er habeEin Foto des Handybildschirms des Mannes habe gezeigt, dass er während seines Verhörs mehrere Anrufe an einen Kontakt mit dem Namen "abra kadabra" getätigt habe. Der Mann behauptete, dass es sich bei dem Kontakt, um einen Taxifahrer handele, den er habe erreichen wollen.
Die Richterin kam zu dem Schluss, dass der Kläger während seines Kreuzverhörs aktiv unterstützt oder gecoached wurde. Sie verwarf seine Aussage vollständig und die Gegenseite gewann den Prozess.


