Digitale Scheidung in 21 Minuten – für das falsche Paar
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Die Tücken der Digitalisierung haben in England zu einer unfreiwilligen vorzeitigen Scheidung geführt: Eine Anwaltskanzlei wählte im Dropdown-Menü des Online-Portals die falsche Mandantin aus und stellte für sie den Scheidungsantrag. 21 Minuten später war alles vorbei.

Wie der Guardian am Montag berichtete, hatte sich ein Ehepaar nach 21 Jahren getrennt, rang aber noch um die Scheidungsmodalitäten. Das Ende kam dann schneller als gedacht: Mitten in den Verhandlungen stellte ein Angestellter der Anwaltskanzlei Vardags, die die Frau vertrat, per Button den Scheidungsantrag und die Ehe wurden binnen 21 Minuten geschieden. Der Angestellte hatte eigentliche eine andere Mandantenakte aufrufen wollen, die zur Scheidung reif war.

Obwohl die Ehefrau keinen Auftrag erteilt hatte, konnte die Scheidung nicht revidiert werden. Eine Aufhebung des Scheidungsbeschlusses lehnte der High Court ab, um "das starke öffentliche Interesse an der Sicherheit und Endgültigkeit der Scheidung" zu erhalten.

Die Inhaberin der betroffenen Kanzlei, Ayesha Vardag, die laut SZ als bestbezahlte Scheidungsanwältin Londons gilt, kritisierte die Entscheidung: Der Staat dürfe Menschen nicht aufgrund eines Büroversehens scheiden. Der Richter korrigierte allerdings den Eindruck, dass bloß ein falscher Klick zu der Scheidung geführt habe. Vielmehr sei das Online-Portal so angelegt, dass der Nutzer erst eine Reihe von Bildschirmen durchlaufen müsse, bis die Scheidung letztendlich beantragt werden könne. So auch hier: Der Angestellte der Kanzlei hatte gleich zu Beginn die falsche Akte ausgewählt und anschließend diesen Fall durch die gesamte Prozedur geführt. Das System habe dann in seiner "nun üblichen Geschwindigkeit" gearbeitet.

Der Guardian erinnerte daran, dass Vardag 2010 im Fall der deutschen Erbin Katrin Radmacher erstmals die Wirksamkeit eines deutschen Ehevertrags im britischen Scheidungsrecht durchgesetzt und damit englische Justizgeschichte geschrieben hatte. Das Portal jura-online erinnerte im vorigen Jahr an diesen Fall.

Redaktion beck-aktuell, rw, 16. April 2024.