Großbritannien: Abtreibungsverbot in Nordirland nicht menschenrechtskonform

Das oberste Gericht Großbritanniens hat das Abtreibungsverbot in Nordirland für nicht menschenrechtskonform erklärt. Das geht aus einem Urteil des Supreme Courts in London vom 07.06.2018 hervor. Demnach sieht eine Mehrheit der Richter im strikten Abtreibungsverbot in Nordirland Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Verboten sind dort Schwangerschaftsabbrüche selbst bei Fällen einer schweren fötalen Fehlbildung, nach einer Vergewaltigung oder Inzest.

Klage dennoch aus formalen Gründen abgewiesen

Gleichzeitig wiesen die Richter die Klage der nordirischen Menschenrechtskommission gegen das Abtreibungsverbot jedoch aus formalen Gründen ab. Damit wächst der Druck auf die Regierung in London, das strikte Verbot in Nordirland zu lockern. Erst Ende Mai 2018 hatten die Wähler in der Republik Irland per Referendum mit einer Zweidrittelmehrheit den Weg für eine Lockerung des Abtreibungsverbots in ihrem Land freigemacht.

Momentan nicht aufzulösendes Dilemma

Premierministerin Theresa May steckt in einem Dilemma. Eigentlich müsste die Frage vom Regionalparlament in Belfast geklärt werden. Doch das kann wegen einer Regierungskrise in Nordirland seit knapp eineinhalb Jahren nicht zusammentreten. Im britischen Parlament wäre eine Mehrheit für die Lockerung des Abtreibungsverbots leicht zu finden, doch May hängt mit ihrer Minderheitsregierung von der Unterstützung der Abtreibungsgegner in der nordirisch-protestantischen DUP (Democratic Unionist Party) ab. Die Partei hat deutlich gemacht, dass eine Lockerung für sie nicht in Frage kommt.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2018 (dpa).

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