Grenzen des Hinzuverdiensts bei früherer Rente sollen fallen

Die Bundesregierung will geltende Grenzen für einen Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente streichen. "Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten wird aufgehoben und die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten werden angepasst", heißt es in einem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtete zuerst darüber.

Erreichen regulärer Altersgrenze nicht mehr relevant

Wer vorzeitig in Rente gegangen ist, muss also nicht mehr aufpassen, dass er nicht zu viel verdient, wenn er oder sie nebenher noch arbeitet. Bisher können Ruheständler erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze unbeschränkt nebenher arbeiten. Sonst droht eine Minderung oder gar der Wegfall des Rentenanspruchs. Nach geltender Gesetzeslage wäre von 2023 an nur noch ein Nebenverdienst von 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei.

Anhebung der Grenze bei Erwerbsminderungsrenten

Außerdem ist vorgesehen, die entsprechenden Grenzen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten zu erhöhen, und zwar auf rund 17.000 Euro im Jahr. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, sagte der FAZ, wer nach dem Renteneintritt doch noch wieder mehr arbeiten wolle als zuvor gedacht, könne dies nun unbesorgt tun. "Wir können es uns nicht leisten, auf diese Menschen und ihr großes Erfahrungswissen zu verzichten." Für die Jahre 2020 bis 2022 war die Hinzuverdienstgrenze im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung auf gut 46.000 Euro im Jahr erhöht worden. Ohne die nun geplante Gesetzesänderung wäre sie zum 01.01.2023 automatisch wieder auf 6.300 Euro geschrumpft.

Redaktion beck-aktuell, 29. August 2022 (dpa).