"Greenwashing": Werbeangaben zu Nachhaltigkeit oft irreführend

Eine EU-weite Untersuchung hat ergeben, dass viele Werbeangaben über die Nachhaltigkeit von Produkten oder Dienstleistungen gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. Bei über 40% der geprüften Produkte seien irreführende Angaben festgestellt worden, meldet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Europäisches Verbraucherschutz-Netzwerk prüfte

Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC habe in einem sogenannten Sweep Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten oder Dienstleistungen auf Webseiten geprüft, so das Ministerium weiter. In Deutschland habe erstmals das Bundesamt für Justiz die Prüfung gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. durchgeführt.

Angaben zu Nachhaltigkeit oft nicht nachprüfbar

Insgesamt hätten die Mitgliedstaaten 344 Nachhaltigkeitsaussagen unter anderem aus den Bereichen Kleidung, Kosmetik, Lebensmittel, Haushaltsgeräte und Reisedienstleistungen im Hinblick auf übertriebene, falsche oder irreführende Angaben nach dem EU-Verbraucherschutzrecht ausgewertet. In 42% der Fälle habe das CPC-Netzwerk irreführende Angaben zur Nachhaltigkeit festgestellt. Durch die Händler seien keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestellt worden, um die Richtigkeit ihrer Angaben überprüfen zu können. In mehr als einem Drittel der Fälle seien vage und nicht näher erläuterte Aussagen wie "umweltfreundlich" oder "nachhaltig" aufgefallen.

Verbraucher sollen vor irreführenden Angaben geschützt werden

Ziel der Kommission sei, Greenwashing gegenüber Verbrauchern einzudämmen und diese vor irreführenden Aussagen zu schützen, so Verbraucherschutz-Staatssekretär Christian Kastrop. Dies gehe aus der von der EU-Kommission vorgestellten Neuen Verbraucheragenda hervor. Deutschland unterstütze dieses Vorhaben und wolle sich in die Beratungen einbringen. Als nächsten Schritt würden sich die nationalen Stellen der Mitgliedstaaten mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung setzen, um die festgestellten Verstöße abzustellen. In Deutschland erfolge dies regelmäßig nicht auf behördlichem, sondern auf zivilrechtlichem Weg, indem Konkurrenten oder Verbraucherverbände die "schwarzen Schafe" abmahnen.

Redaktion beck-aktuell, 8. Februar 2021.