Greenpeace verliert Klima-Klage gegen Norwegen

Greenpeace hat eine Klimaschutz-Klage gegen den norwegischen Staat verloren. Die Naturschützer hatten dem Land vorgeworfen, sein Grundgesetz und das Klimaschutzabkommen von Paris verletzt zu haben. Dem folgte das Osloer Gericht am 04.01.2018 nicht. Es sei rechtens, dass Norwegen Ölbohrungen in der arktischen Barentssee erlaubt habe. Juristen hatten in dem Klimaprozess zuvor einen weltweiten Präzedenzfall gesehen.

Erstmals seit 20 Jahren neue Ölbohrungen gestattet

Greenpeace und die norwegische Umweltorganisation "Natur & Jugend" waren vor Gericht gezogen, weil Norwegen im Frühjahr 2016 zum ersten Mal seit 20 Jahren neue Ölbohrungen gestattet hatte – laut Greenpeace nur zehn Tage nachdem das Land das Klimaabkommen von Paris ratifiziert hatte. Damit habe Norwegen seine Verfassung gebrochen, die künftigen Generationen eine gesunde und sichere Umwelt garantiere. In der Barentssee dürfen nach früheren Angaben von Greenpeace 13 Ölfirmen bohren, darunter auch die Deutsche Erdöl AG (DEA). Bisher habe aber nur die norwegische Statoil damit auch begonnen.

Gericht: Auslands-Emissionen nicht im Grundgesetz erfasst

Das Gericht stellte am 04.01.2018 fest, der entsprechende Paragraf im Grundgesetz umfasse nicht Emissionen, die durch die norwegischen Öl- und Gasexporte im Ausland entstünden. Das Risiko für Umweltschäden infolge der Ölbohrungen sei zudem begrenzt.

Kläger halten sich Berufung offen

Greenpeace reagierte enttäuscht. "Da das Klimaproblem global ist, meinen wir, dass wir ganz klar auch eine Verantwortung außerhalb unserer Landesgrenzen haben", erklärte der Verband. Norwegen sei der siebtgrößte "Exporteur von Emissionen" weltweit. Die Kläger ließen zunächst offen, ob sie in Berufung gehen wollten.

Redaktion beck-aktuell, 5. Januar 2018 (dpa).