Seit Jahren streitet Google mit Verlagen weltweit, weil der Tech-Konzern auch mit den Inhalten der Medienhäuser Geld verdient. Nach Einigungen in Frankreich und in anderen Ländern haben nun auch erste Verlage in Deutschland auf Basis des neuen Leistungsschutzrechts Verträge mit dem Konzern abgeschlossen, darunter "Der Spiegel", die "Die Zeit" und das Portal Golem. Gespräche mit weiteren Verlagen befinden sich laut Google in einem fortgeschrittenen Stadium. Über die Höhe der Zahlungen wurde nichts bekannt.
Novellierung des Urheberrechts
In diesem Jahr wurde in Deutschland das Urheberrecht novelliert und daran angepasst, dass das Internet für urheberrechtlich geschützte Inhalte immer bedeutender geworden ist. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in den Ländern umgesetzt wurde. Zu dem großen Komplex des Urheberrechts zählt auch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Journalisten in Deutschland. Das Ganze soll sicherstellen, dass Urheber und Medienhäuser finanziell berücksichtigt werden, wenn externe Internetplattformen deren Presseinhalte einbinden.
Einigung zu "Snippet-Ausnahme"
Die nunmehr geschlossenen Verträge umfassen "erweiterte Vorschauen von Nachrichten". Google und die teilnehmenden Verlage umgehen damit die Diskussion um die sogenannte "Snippet-Ausnahme" gemäß § 87g Abs. 2 Nr. 4 UrhG (aus dem Englischen: Schnipsel). Dabei handelt es sich um eine nicht eindeutig geregelte Bestimmung des Leistungsschutzrechtes zu sehr kurzen Auszügen von Verlagsinhalten, die nicht unter das neue Leistungsschutzrecht fallen. In dem Gesetz wird nämlich nicht exakt definiert, wie lang diese Auszüge sein dürfen.
Corint Media forderte 420 Millionen Euro
In der Branche wird mit Spannung darauf geschaut, ob Google sich auch mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media (ehemals VG Media) einigen kann. Die Gesellschaft, die unter anderem die Interessen des größten deutschen Verlags Springer vertritt, hatte zuletzt gefordert, dass Google 420 Millionen Euro für die Nutzung von Überschriften, kurzen Artikelausschnitten und Vorschaubildern im Jahr 2022 an Medienhäuser bezahlen müsse. Google hatte die Forderung als unrealistisch abgelehnt, betonte nun aber, man werde die Gespräche "mit allen deutschen Verlagen - großen wie kleinen - sowie den Verwertungsgesellschaften fortsetzen" und sei zuversichtlich, eine gesetzeskonforme und für alle funktionierende Lösung zu finden. In Kürze werde man darüber informieren, wie auch andere berechtigte Verlage Zahlungen nach dem neuen Leistungsschutzrecht erhalten können.
Redaktion beck-aktuell, 19. November 2021 (dpa).
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Peifer, Gesetz zur Einführung eines Presseverlegerleistungsschutzrechts mangels Notifizierung nicht anwendbar, GRUR-Prax 2019, 463
Frankreich: Google lehnt Zahlungen an Presseverleger ab, Meldung der Redaktion MMR-Aktuell vom 26.10.2019, MMR-Aktuell 2019, 421799
Stieper, Die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, ZUM 2019, 211
Kreutzer, Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Lichte der BGH-Rechtsprechung zu Vorschaubildern - Was bleibt am Ende übrig?, MMR 2014, 512
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